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Rauch ins Gesicht geblasen - Notwehr erlaubt

Archivmeldung vom 18.09.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.09.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: BirgitH / pixelio.de
Bild: BirgitH / pixelio.de

Wer jemandem absichtlich Zigarettenrauch ins Gesicht bläst, muss nach Ansicht des Amtsgerichtes Erfurt auch Gewalteinwirkungen als Notwehr dulden. Das Gericht sprach nun eine 25-Jährige frei, die im vergangenen Juni einem Raucher ein Glas an den Kopf geworfen hatte.

Die Studentin hatte den 30 Jahre alten Mann zuvor wiederholt auf das Rauchverbot in einer Erfurter Diskothek hingewiesen. Später kam der Mann aggressiv auf sie zu, blies ihr Rauch direkt ins Gesicht und fragte provozierend, was sie denn nun machen wolle. Die Frau reagierte mit dem Glaswurf, der eine Beule verursachte. Der 30-Jährige zeigte die Studentin dann wegen gefährlicher Körperverletzung an. Nachdem die Staatsanwaltschaft nur Freispruch beantragt hatte, ging der Strafrichter noch weiter und wertete gar die Handlung des Rauchers als Körperverletzung, die die Notwehr rechtfertige.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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