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Oberster Verwaltungsrichter: Tesla wird nicht schlecht behandelt

Archivmeldung vom 17.05.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.05.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Anklage, Gericht, Prozeß, Urteil (Symbolbild)
Anklage, Gericht, Prozeß, Urteil (Symbolbild)

Bild: Michael Grabscheit / pixelio.de

Der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, Klaus Rennert, hält den Bau der Tesla-Fabrik in Grünheide für einen Fall, der am Ende vor dem Bundesverwaltungsgericht landen könnte. "Das kann gut sein", sagte Rennert dem "Handelsblatt".

"Ich finde allerdings, dass Herr Musk nicht schlecht behandelt wird", fügte er mit Blick auf Tesla-Chef Elon Musk hinzu, der die deutsche Bürokratie kritisiert hatte. "Und dass das Verfahren bis jetzt langsam gelaufen wäre, lässt sich auch nicht sagen", so Rennert.

Das Gericht könne niemals beurteilen, ob ein Vorhaben moralisch gut oder aus politischen Gründen sinnvoll sei. Es gehe schlicht darum, ob bei der Planung und der Realisierung eines Vorhabens die Gesetze des Umwelt-, Natur- und Artenschutzes eingehalten würden. Deutschlands oberster Verwaltungsrichter sieht es allerdings als problematisch an, dass der Gesetzgeber dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zuletzt in mehreren Fällen die erstinstanzliche Zuständigkeit übertragen hat. "Einerseits ehrt es uns, weil wir das als Anerkennung unserer Arbeit werten", sagte Rennert der Zeitung: "Aber wir werden so von einem Rechtsmittelgericht mehr und mehr zu einer Tatsacheninstanz."

Allein 2020 seien gleich drei entsprechende Gesetze verabschiedet worden: Das Strukturstärkungsgesetz für die Kohleregionen und den damit verbundenen Bau von Straßen und Schienenwegen, aber auch das Bundesbedarfsplangesetz, mit dessen Hilfe der Ausbau von Hochspannungsleitungen beschleunigt werden solle, sowie das Windenergie-auf-See-Gesetz, mit dem der Ausbau der Offshore-Windkraft vorangetrieben werden solle. Auch das Investitionsbeschleunigungsgesetz gehört laut Rennert in diesen Zusammenhang, das für schnellere Verfahren für die Genehmigung von Eisenbahn- und Wasserstr aßenprojekten sowie Windenergieanlagen sorgen solle. Rennert bekräftigte, es sei nichts dagegen einzuwenden, Verfahren zu beschleunigen. "Allerdings müssen wir dann auch entsprechend ausgestattet werden", forderte der Gerichtspräsident. "Wenn die Prozesswelle kommt für die Vorhaben, für die uns der Gesetzgeber nun die erstinstanzliche Zuständigkeit beschert hat, bedeutet das: Wir brauchen fünf bis sechs neue Richter. Wir haben im Moment 57. Das wäre also ein Plus von zehn Prozent."

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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