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Polizei will bei häuslicher Gewalt und Ruhestörung nicht mehr ausrücken

Archivmeldung vom 15.08.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.08.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: SCHAU.MEDIA / pixelio.de
Bild: SCHAU.MEDIA / pixelio.de

Mehrere Polizeipräsidenten in NRW stellen ihre Aufgaben auf den Prüfstand: Sie fragen sich, ob die Beamten weiter bei Ruhestörungen ausrücken oder Fälle häuslicher Gewalt bearbeiten sollen. Das geht aus einer Übersicht der Aufgabenkritik der Polizeichefs von Düsseldorf, Köln, Dortmund, Münster, Essen und Aachen hervor. Die vertrauliche Liste - datiert vom 18. Juni 2013 - liegt der WAZ vor.

Den Anstoß zur Debatte hatte vor etwa einem Jahr der Polizeichef von Münster, Hubert Wimber, gegeben. Er warb damals dafür, die Polizei von der Bearbeitung von Bagatellunfällen zu entlasten. Die Deutsche Polizeigewerkschaft hatte zuletzt gefordert, bei Temposünden den Autohalter haftbar zu machen, wenn er den Fahrer nicht nennt. Bei allen Initiativen geht es im Kern darum, den Aufwand zu reduzieren und die Sicherheitsbehörden auf ihre Kernkompetenz zu konzentrieren: Den Kampf gegen die Kriminalität.

Die Aufgabenkritik der Polizeichefs umfasst 33 Punkte. Am häufigsten werden der Objektschutz, die Begleitung von Schwertransporten und die Bearbeitung von Beschwerden wegen Ruhestörung genannt. In Dortmund stellt man die verstärkten Streifen im Vorfeld und am Zaun des Flughafens infrage. In Essen entzündet sich die Kritik daran, dass die Justiz die Polizei mit Aufenthaltsermittlungen befasst. Münster schlägt den Verzicht auf Blutproben vor "zugunsten einer Atemalkoholanalyse". Das würde bundesweit etwa 50000 Bluttests überflüssig machen. Essen und Münster schließen sogar die Bearbeitung von häuslicher Gewalt in ihre Aufgabenkritik ein.

Es geht nicht darum, die Aufgaben unerledigt zu lassen, sondern sie neu und anders zu verteilen. Beispiel Amtshilfe: So erledigt die Polizei Köln einfache Rauschgiftdelikte aus der Zuständigkeit der Bundespolizei. Beispiel Bürokratie: Die Beamten in Dortmund kritisieren, dass sie eine Unfallblattsammlung auf Papier vorhalten müssen. Außerdem gibt es Aufgaben, die von anderen Behörden (Ordnungsamt?) erledigt oder sogar privatisiert werden könnten. Darunter fiele die sicherheitstechnische Fachberatung, die Überwachung beim Abschleppen von Autos oder die seit Jahren viel beklagte Begleitung von Schwertransporten. Mecklenburg-Vorpommern hat sie schon Mitte der 90er Jahre von den Aufgaben der Polizei gestrichen. Die Praxis ist von Land zu Land unterschiedlich.

Quelle: Westdeutsche Allgemeine Zeitung (ots)

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