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Strafanzeige wegen Heinsberg-Studie

Archivmeldung vom 03.07.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.07.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Im Zusammenhang mit der auch politisch bedeutsamen Heinsberg-Studie des Bonner Virologen Hendrik Streeck liegt eine Strafanzeige vor. Wie die Kriminalpolizei in Bonn dem Wirtschaftsmagazin CAPITAL (Online) bestätigte, ist die Anzeige in der vergangenen Woche eingegangen und wurde inzwischen an die Staatsanwaltschaft Bonn weitergeleitet.

Darin werden unter anderem Vorwürfe gegen Studienleiter Streeck wegen Betrugs erhoben. Der Anzeigensteller, bei dem es sich um einen Wissenschaftler handelt, wirft Streeck vor, die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen getäuscht zu haben, um Drittmittel für die Studie einzuholen. Darüber hinaus habe der Virologe anstelle der mit dem Auftraggeber vereinbarten wissenschaftlich basierten Erkenntnisse und Fakten aber zum Teil "erfundene Forschungsergebnisse" geliefert, heißt es in der Anzeige, die CAPITAL vorliegt. Dabei geht es konkret um Aussagen im Zwischenbericht zur Heinsberg-Studie vom 9. April zu einem Zusammenhang zwischen Hygienemaßnahmen, der Viruskonzentration und dem Schweregrad einer Corona-Erkrankung. Dazu seien in der Studie keine Daten erhoben worden, die einen wissenschaftlichen Befund stützen, heißt es in der Anzeige.

Auf Anfrage von CAPITAL wiesen Streeck und die weiteren an der Studie beteiligten Wissenschaftler der Uni Bonn sämtliche Vorwürfe zurück. Mit Blick auf ihre Aussagen im Zwischenbericht verwiesen sie auf ihre Untersuchungen zu der Karnevalssitzung im Ort Gangelt, bei der sich viele Leute infizierten: Der entsprechende "Diskussionspunkt" des Zwischenberichts basiere "auf den Ergebnissen, die zeigen, dass der Schweregrad der Erkrankung bei Teilnahme an dem Super-Spreading-Event (mit entsprechend schlechten hygienischen Bedingungen) deutlich höher war als bei Personen, die nicht an einem solchen Event teilgenommen haben".

Darüber hinaus verteidigte Streeck auch die Angabe in seinem Angebot für die Landesregierung vom 25. März, wonach zu diesem Zeitpunkt bereits ein "positives Ethikvotum" der zuständigen Ethikkommission der Uni Bonn vorlag. Laut dem Eintrag zur Heinsberg-Studie im Deutschen Register für Klinische Studien (DRKS) wurde der Beschluss der Ethikkommission erst am 31. März ausgestellt - also erst nach dem Vertragsschluss zwischen Streeck und der Landesregierung, die die Heinsberg-Studie mit rund 65000 Euro plus Umsatzsteuer mitfinanzierte. Dagegen betonte der Forscher, dass es "mehrere Voten" der Ethikkommission gab - darunter auch eines am 24. März.

Wegen des Vorwurfs "erfundener Forschungsergebnisse" führt derzeit auch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) eine Vorprüfung, wie ein Sprecher auf Anfrage von CAPITAL bestätigte. Darin gehe es "in erster Linie" darum, ob es bei der Heinsberg-Studie einen DFG-Bezug gebe. In der vergangenen Woche bat die DFG die Bonner Forscher dazu um Stellungnahme.

Quelle: Capital, G+J Wirtschaftsmedien (ots)


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