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Neue Straßenverkehrsvorschrift: Dachdeckerhandwerk muss be- und entladen können

Archivmeldung vom 05.05.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.05.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Deutschland im Jahre 2020: Alles lebenswerte wird verboten um als Bürokratiezombie weiterzuleben? (Symbolbild)
Deutschland im Jahre 2020: Alles lebenswerte wird verboten um als Bürokratiezombie weiterzuleben? (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Seit dem 28. April 2020 ist es laut Straßenverkehrsverordnung verboten, auf Fahrradschutzstreifen zu halten, selbst das Be- und Entladen ist nicht gestattet und wird mit Bußgeldern und Punkten in Flensburg belegt. Das hat beträchtliche Folgen für Dachdeckerbetriebe und deren Zulieferer, die darauf angewiesen sind, mit ihren Fahrzeugen möglichst nah an Baustellen heranzufahren.

Einerseits müssen Dachdecker zum Teil schweres Material und Werkzeug entladen, aber auch nach Beendigung ihrer Arbeit muss der Rücktransport von Maschinen und Abfallprodukten sichergestellt werden.

Schnelle Notreparaturen am Dach nicht machbar

"Als Dachdecker haben wir volles Verständnis dafür, Fahrradfahrer besser zu schützen. Aber das darf nicht zu Lasten derjenigen erfolgen, die auf Halteflächen angewiesen sind: Nicht nur Dachdecker, auch viele andere Handwerker und nicht zuletzt Paketzusteller müssen halten dürfen, um ihrer Arbeit nachgehen zu können. Für Dachdecker ist es keine Alternative, 500 Meter entfernt einen Parkplatz zu nutzen. Oder sollen wir 5-7 Tonnen Ziegel, Maschinen und Werkzeuge in der Schubkarre zur Baustelle schieben?", fragt Dirk Bollwerk, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH). Und für handwerkstypische kleinere Aufträge, aber vor allem für die klassischen Noteinsätze im Dachdeckerhandwerk - Dachreparaturen nach Sturm- oder Starkregenereignissen - sei es zudem unmöglich, kurzfristig spezielle Sondergenehmigungen im Vorfeld einzuholen.

"Am Ende sind die Kunden die Leidtragenden. Erste Briefe von Material-Lieferanten mit der Aufforderung, für geeignete Haltebereiche an Baustellen zu sorgen, wurden bereits an unsere Betriebe versandt. Wenn vorher Halte-Genehmigungen eingeholt werden müssen, können Dächer nach Sturmschäden eventuell tage- oder sogar wochenlang nicht repariert werden. Auch ohne Notfälle wird es durch die neue Regelung zu Bauverzögerung kommen. Wir fordern den Gesetzgeber daher dringend auf, Ausnahmen für das Be- und Entladen im gewerblichen Verkehr aufzunehmen und das Halten fürs Handwerk auf Fahrradwegen wieder zu gestatten!", so Bollwerk.

Quelle: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks ZVDH (ots)

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