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Amoklauf von Aurora: Staatsanwaltschaft fordert Todesstrafe

Archivmeldung vom 02.04.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.04.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Das Kinogebäude in Aurora, in dem die Tat geschah.
Das Kinogebäude in Aurora, in dem die Tat geschah.

Foto: Algr
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

In dem Prozess gegen den mutmaßlichen Kino-Attentäter von Aurora, James Holmes, will die Staatsanwaltschaft die Todesstrafe fordern. Das berichten am Montag mehrere US-Medien übereinstimmend.

Ende März war bekannt geworden, dass der Angeklagte sich schuldig bekennen wolle, um so der Todesstrafe zu entgehen. Ein entsprechendes Angebot war der Staatsanwaltschaft zugestellt und am vergangenen Freitag zurückgewiesen worden.

Dem 25-Jährigen wird vorgeworfen, am 20. Juli 2012 während einer Vorführung des neuen "Batman"-Films in einem Kino in Aurora im US-Bundesstaat Colorado zwölf Menschen erschossen und 58 weitere zum Teil schwer verletzt zu haben. Die Staatsanwaltschaft legt ihm insgesamt 142 Anklagepunkte zur Last, darunter Mord, versuchter Mord und Sprengstoffbesitz.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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