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Furth im Wald: Tscheche greift Bundespolizisten an

Archivmeldung vom 22.07.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.07.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Bundespolizei
Bild: Bundespolizei

Ein 26-jähriger Tscheche wollte am Donnerstagnachmittag (21. Juli) am Bahnhof Furth im Wald die Kontrolle durch Bundespolizeifahnder umgehen. Als dies misslang, attackierte er die Beamten. Wenig später klickten für ihn die Handschellen.

Gegen 16:30 Uhr stiegen die Bundespolizeifahnder am Bahnhof Furth im Wald in den soeben eingefahrenen Zug aus Prag zur Kontrolle ein. Die Beamten bemerkten dabei einen jungen Mann am Bahnsteig, der sie bei ihrer Arbeit auffällig genau beobachtete. Erst als die Polizisten bereits erste Fahrgäste kontrolliert hatten, stieg der Mann in den Zug ein und suchte sich einen Sitzplatz in einem bereits überprüften Wagen.

Doch die Beamten rochen den Braten und drehten um. Bei der Personenüberprüfung stellte sich heraus, dass der 26-jährige Tscheche ein amtsbekannter Drogenkonsument war. Im Rucksack des Tschechen entdeckten die Fahnder den Grund für das Verhalten des Mannes: eine Kräutermühle mit Resten von Marihuana.

Als die Polizisten den 26-Jährigen zu einer genaueren Durchsuchung in die Diensträume verbringen wollten, schlug er einem Beamten auf den Oberarm. Da der Mann wild fuchtelnd und drohend auf die Bundespolizisten zuging, mussten die Fahnder den Wütenden überwältigen und fesseln.

Selbst in den Diensträumen wollte der Tscheche keine Ruhe geben und lieferte sich auch dort eine körperliche Auseinandersetzung mit den Polizeibeamten.

Das Bundespolizeirevier Furth im Wald ermittelt wegen tätlichen Angriffs, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung. Die Staatsanwaltschaft Regensburg ordnete eine Blutentnahme an. Die Bundespolizisten blieben unverletzt. Der 26-Jährige zog sich eine Schürfwunde am Knie zu. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wies der zuständige Staatsanwalt die Entlassung auf freien Fuß an.

Quelle: Bundespolizeidirektion München (ots)

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