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Missbrauchsgutachten: Keine Pflichtverletzungen bei Kardinal Woelki

Archivmeldung vom 18.03.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.03.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Heiligenschein (Symbolbild)
Heiligenschein (Symbolbild)

Foto: Anne-Sophie Ofrim
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

In dem mit Spannung erwarteten Gutachten zum Umgang mit sexualisierter Gewalt im Erzbistum Köln werden auch die ehemaligen Erzbischöfe Joseph Höffner und Joachim Meisner belastet. Beim amtierenden Erzbischof Rainer Maria Woelki habe man keine Pflichtverletzungen festgestellt, sagte der Strafrechtler Björn Gercke am Donnerstag.

Höffner werden insgesamt acht Pflichtverletzungen vorgeworfen - sechs gegen die Aufklärungspflicht und zwei gegen die Pflicht zur Opferfürsorge. Bei Meisner werden sogar 24 Pflichtverletzungen gezählt. Davon betreffen unter anderem sechs die Aufklärungspflicht, neun die Meldepflicht sowie fünf die Pflicht zur Opferfürsorge. Insgesamt werden in dem Gutachten mehr als 200 Beschuldigte aufgeführt.

Woelki hatte das Gutachten zum Umgang des Erzbistums mit sexuellem Missbrauch im Herbst 2020 in Auftrag gegeben. Ein erstes Gutachten war aufgrund angeblicher rechtlicher Bedenken nicht veröffentlicht worden. Dies hatte zu scharfer Kritik geführt. Die Zahl der Kirchenaustritte stieg vor Ort deutlich an. Erste Konsequenzen aus dem neuen Gutachten sollen am kommenden Dienstag vorgestellt werden. Auch die Einsicht in die Ergebnisse der ersten Untersuchung sollen für "Betroffene, Medienvertreter und die interessierte Öffentlichkeit" ab dem 25. März ermöglicht werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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