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Halle: Europol koordinierte Maßnahmen der Bundespolizei und griechischer Behörden gegen international agierende Schleuser

Archivmeldung vom 03.02.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.02.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Polizei
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Die Bundespolizei ermittelt wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern in mehreren Fällen gegen vier in Deutschland lebende syrische Tatverdächtige. Sie stehen im Verdacht, Ausländer in mehreren Fällen gegen Bezahlung von Griechenland auf dem kommerziellen Luft- und Seeweg durch verschiedene europäische Mitgliedstaaten nach Deutschland eingeschleust zu haben.

Bild: Polizei
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Wegen der internationalen Vernetzung der Schleuser wurden die umfang-reichen Ermittlungen von Europol unterstützt. Im Rahmen des polizeilichen Informationsaustausches wurden hier vorliegende Erkenntnisse mit denen griechischer Behörden geteilt und angereichert. So konnten zwei tatverdächtige Mitwirkende in Griechenland identifiziert werden.

Ziel der durch Europol begleiteten Maßnahmen in Deutschland und in Griechenland war die Zerschlagung der Schleuserorganisation und das Auffinden von Beweismitteln, die die Taten belegen. Der internationale Austausch über Europol trug wesentlich zur Aufdeckung der Strukturen bei.

Koordiniert durch Europol fanden am 1. Februar 2022, zeitgleich zu den Maßnahmen in Deutschland, zwei Durchsuchungsmaßnahmen griechischer Behörden statt.

Die Maßnahmen der Bundespolizei in Deutschland erfolgten im Auftrag der Staatsanwaltschaft Halle (Saale) wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern in mehreren Fällen. Am 1. Februar 2022 setzte die Bundespolizei in Deutschland vier Durchsuchungsbeschlüsse (drei in Halle (Saale), einen in Minden) um. Die Maß-nahmen richteten sich gegen vier syrische Staatsangehörige im Alter zwischen 27 und 44 Jahren, darunter eine weibliche Person. Da es sich um ein laufendes Ermittlungsverfahren handelt, können zum Verfahren keine detaillierteren Angaben gemacht werden.

Quelle: Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Halle (ots)

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