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Markeninhaber müssen aktiv gegen Plagiate vorgehen

Archivmeldung vom 07.05.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.05.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt

Der Kampf gegen Produktfälschungen muss mit aller Härte fortgeführt werden. Vor dem Hintergrund der Veröffentlichung der deutschen Zollstatistik 2009 kündigte TÜV SÜD an, das weltweite Vorgehen gegen Prüfzeichenfälscher weiter zu verschärfen. Zugleich setzt sich der internationale Prüf- und Zertifizierungsdienstleister dafür ein, dass Markeninhaber die Instrumente zur Verfolgung von Plagiaten aktiv nutzen und eng mit den Zollbehörden zusammenarbeiten.

"Die Marken- und Produktpiraterie ist für Deutschland und Europa ein ernstes Problem, das wir mit allen Mitteln bekämpfen müssen", sagt Joachim Birnthaler, Geschäftsführer der TÜV SÜD Product Service GmbH, nach der Veröffentlichung der aktuellen Jahresstatistiken der deutschen Zollverwaltung. Daran würde auch der leichte Rückgang bei Anzahl und Wert der im letzten Jahr vom deutschen Zoll beschlagnahmten Plagiate nichts ändern. "Der Schaden für einzelne Hersteller und für die Gesamtwirtschaft ist gewaltig", betont Birnthaler. Um internationalen Produktfälschern das Handwerk zu legen, müssten die betroffenen Unternehmen und Verbände und die zuständigen Behörden kooperieren und alle zur Verfügung stehenden Instrumente zu einem wirkungsvollen Vorgehen zusammenführen.

Eine zentrale Rolle beim Vorgehen gegen Produktfälscher kommt nach Aussage von Birnthaler den Markeninhabern zu. "Im ersten Schritt müssen die Unternehmen ihre Marken durch eine entsprechende Registrierung sichern", erklärt der TÜV SÜD-Fachmann. Im zweiten Schritt sollte hinsichtlich des Fälschungspotenzials eine Risikoanalyse durchgeführt werden, in deren Rahmen der gesamte Prozess von der Entwicklung eines Produkts über den Einkauf der Materialien und die Produktion bis zum Qualitätsmanagement und zu den Marketingaktivitäten durchleuchtet wird. "Die Markeninhaber sollten den Zoll aktiv über fälschungsanfällige Produkte informieren und bei der Zentralstelle für gewerblichen Rechtsschutz einen Antrag auf eine sogenannte Grenzbeschlagnahme stellen", rät Birnthaler. Auf diese Weise könne der Zoll verdächtige Produkte zielgerichtet an der EU-Außengrenze anhalten, dem Markeninhaber eine Überprüfung ermöglichen und auf Antrag des Markeninhabers die aufgefallenen "Piraterieprodukte" aus dem Verkehr ziehen. "Die Grenzbeschlagnahme ist ein strategisch wirkungsvolles Instrument im Kampf gegen Produktpiraterie", betont Birnthaler. "Allerdings müssen die Markeninhaber auch aktiv tätig werden, damit dieses Instrument wirksam eingesetzt werden kann."

Null-Toleranz-Strategie gegen Produktpiraten

Auch die Prüf- und Zertifizierungsunternehmen sind von Plagiaten und Prüfzeichenfälschungen betroffen. "Wir haben deshalb unseren Kampf gegen Produktpiraten weiter verschärft und verfolgen hier eine strikte Null-Toleranz-Strategie", betont Joachim Birnthaler. Aus diesem Grund ist TÜV SÜD auch als Gründungsmitglied der Certification Industry against Counterfeiting (CIAC) beigetreten, einem Zusammenschluss von international führenden Produktzertifizierungsunternehmen. Koordiniert von Interpol gehen die CIAC-Mitglieder weltweit gegen Produktpiraterie, Prüfzeichenbetrug und "Prüfzeichentourismus" vor. "Das entschiedene gemeinsame Vorgehen dient nicht nur dem Schutz unserer Prüfzeichen und unserer Marken, sondern vor allem auch dem Schutz der Verbraucher", betont Birnthaler. Entdeckte Plagiate würden aus dem Verkehr gezogen und die "Rädelsführer" würden gerichtlich belangt. Die missbräuchliche Verwendung von geschützten Marken kann nach Aussage des TÜV SÜD-Experten mit hohen Geldstrafen und Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren geahndet werden.

Quelle: TÜV SÜD AG

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