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Idiotentest für Autofahrer schon nach 1,1 Promille?

Archivmeldung vom 20.09.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.09.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: S.  Hofschlaeger / pixelio.de
Bild: S. Hofschlaeger / pixelio.de

Unter dem Druck mehrerer Gerichtsentscheidungen streiten Bund und Länder über ein strengeres Vorgehen der Verkehrsbehörden gegen Autofahrer, die mit Alkohol am Steuer auffallen. Nach Informationen der in Essen erscheinenden Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ) hat sich eine Bund/Länder-Arbeitsgruppe mit Plänen befasst, schon nach einer Alkoholfahrt mit 1,1 Promille die Rückgabe des entzogenen Führerscheins an das erfolgreiche Bestehen einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) zu binden. Es seien bisher aber "keine gesetzlichen Änderungen abgesprochen worden", teilte das Bundesverkehrsministerium der Zeitung mit. Bisher gilt für Ersttäter die Untergrenze von 1,6 Promille.

Hintergrund sind Verwaltungsgerichts-Urteile in Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern. Diese zwingen die örtlichen Führerscheinstellen, grundsätzlich schon bei 1,1 Promille "Idiotentests" zur Pflicht zu machen. Der Stuttgarter Landesverkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) hat die Behörden im Südwesten angewiesen, das Urteil zu befolgen. Damit gilt im Bundesgebiet zweierlei Recht. In NRW wie in den meisten anderen Bundesländern müssen Ersttäter die Prüfung bislang erst nach einer Trunkenheitsfahrt mit 1,6 Promille absolvieren.

Das Vorgehen in Stuttgart, das auf zwei Urteilen aus 2012 und dem Februar 2014 (Az. 10 S 452/10 und 10 S 1748/13) fußt, hat in Fachkreisen heftige Debatten ausgelöst. Michael Mertens, Vize-Chef der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in NRW: "Schon bei 1,1 Promille grundsätzliche Alkoholprobleme zu unterstellen, die einen solchen schwerwiegenden Eingriff rechtfertigen, halte ich für gewagt". Besser sei es, die geltende Ordnungswidrigkeits-Grenze von 0,5 Promille auf 0,3 Promille zu senken. Wie die GdP fordert auch der ADAC vor allem ein bundeseinheitliches Vorgehen. Eine neue MPU-Regelung müsse zudem von Experten "sorgfältig geprüft" werden, sagt ADAC-Verkehrsjurist Markus Schäpe der Zeitung. Er rechnet mit einer "Verdoppelung oder Verdreifachung" der MPU-Testfälle, sollte die Schwelle gesenkt werden.

Die Psychotests werden bundesweit rund 100 000-mal im Jahr angeordnet, in 50 000 Fällen nach Delikten mit Alkohol am Steuer. Die Durchfallquote liegt bei 40 Prozent.

Quelle: Westdeutsche Allgemeine Zeitung (ots)

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