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Kläger-Anwalt Jun: Facebook ist deutsches Recht egal

Archivmeldung vom 06.02.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.02.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Anwalt
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Bild: stv-usf.ch

Vor dem ersten Prozess gegen Facebook in Deutschland hat der Anwalt des Klägers, Chan-Jo Jun, dem Unternehmen vorgeworfen, deutsches Recht bewusst zu ignorieren. Jun sagte am Montag im rbb-Inforadio, die Gemeinschaftsstandards von Facebook besagten, dass Verleumdung und üble Nachrede nicht verboten seien. "Nacktheit ist verboten, aber Hass nur unter bestimmten Umständen. Facebook hat die Gemeinschaftsstandards so gemacht, dass möglichst viele Menschen verknüpft werden. Das ist deren Mission. Das deutsche Recht ist denen dabei aber egal."

Facebook versuche, mit seinen eigenen Standards durchzukommen, so Jun weiter. "Vielleicht, weil sie befürchten, sonst Umsatz zu verlieren, weil Nutzer sonst abwandern würden. Wir müssen uns überlegen, ob wir uns gefallen lassen, dass das Leben auf Facebook von den Gemeinschaftsstandards und nicht von deutschem Recht und dem Grundgesetz geprägt wird."

Zu seinen Zielen im Prozess sagte Jun: "Entweder werden wir FB dazu zwingen, sein Geschäftsmodell so zu ändern, dass Opfer von Verleumdungskampagnen geschützt werden, oder wir werden feststellen, dass unser Rechtsstaat doch nicht in der Lage ist, auf Grundlage der heutigen Rechtslage etwas gegen Facebook zu unternehmen."

Ein syrischer Flüchtling hat das US-Unternehmen verklagt, weil es gefälschte Fotos von ihm nicht löschen will. Ein Selfie des Mannes mit Bundeskanzlerin Angela Merkel war von Hetzern neben Fahndungsfotos von Terroristen montiert worden.

Quelle: Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) (ots)

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