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Strafverteidiger werfen Staatsanwälten Beugehaft vor

Archivmeldung vom 25.03.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.03.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Deutschlands führende Verteidiger für Wirtschaftsstrafrecht werfen den Staatsanwälten rigorose Ermittlungsmethoden vor. Das ergab eine repräsentative Umfrage der Beratungsgesellschaft Wilmes Kommunikation unten den renommierten 70 Strafverteidigern, die der juristische Fachverlag JUVE ermittelt hat.

Die wichtigsten Ergebnisse:

Die schärfste Waffe der Staatsanwaltschaft ist die Untersuchungshaft. 95 Prozent der Strafverteidiger sind der Meinung, dass die Staatsanwälte die Untersuchungshaft mitunter als Beugehaft einsetzen, um die beschuldigten Manager weich zu kochen und Geständnisse zu erzwingen. Kein Anwalt ist der Meinung, dass der Staatsanwalt alles vermeidet, was zu einer Bloßstellung des Beschuldigten führen kann.

Die Durchsuchung der privaten Räume bedeutet einen massiven Eingriff in die Intimsphäre des Betroffenen. 86 Prozent der Befragten sind der Meinung, dass die Fälle von unverhältnismäßigen und rechtswidrigen Hausdurchsuchungen deutlich zunehmen. In zahlreichen Fällen würden sich die Staatsanwälte bereits mit vagen Verdachtsmomenten oder gar Gerüchten begnügen.

Quelle: Wilmes Kommunikation


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