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Irreführende Pflegenoten

Archivmeldung vom 21.12.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.12.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Uta Herbert / pixelio.de
Bild: Uta Herbert / pixelio.de

Das Sozialgericht Münster hat in einem Urteil entschieden, dass Noten für Pflegeheime irreführend sind, berichtet die "Apotheken Umschau". Die Pflegenoten, so die Begründung, würden nicht das Ergebnis der pflegerischen Bemühungen bewerten, sondern die Qualität der Dokumentation. Damit entsprächen die Noten nicht den gesetzlichen Anforderungen.

Die Münsteraner Richter sprechen in ihrem Urteil auch ein grundsätzliches Problem an: Derzeit verfügt die Wissenschaft über keine Instrumente, gute Pflege zu messen.

Quelle: Wort und Bild "Apotheken Umschau"

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