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Fall Lübcke: Staatsanwaltschaft prüft Einleitung neuer Ermittlungen

Archivmeldung vom 10.01.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.01.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Jorma Bork / pixelio.de
Bild: Jorma Bork / pixelio.de

Nach der jüngsten Vernehmung des Hauptverdächtigen im Mordfall Lübcke, Stephan E., prüft die Staatsanwaltschaft Kassel die Einleitung neuer Ermittlungen. Das berichtet der "Spiegel" in seiner neuen Ausgabe. Hintergrund sind Äußerungen von Stephan E., wonach er in seinem ersten Geständnis Ende Juni die Unwahrheit über den Tatablauf gesagt habe.

Damals hatte der Rechtsextremist erklärt, das Attentat auf den hessischen CDU-Politiker Walter Lübcke allein verübt zu haben. Am Mittwoch präsentierte der Hauptverdächtige dagegen eine andere Version. Geschossen habe nicht er, sondern sein Bekannter Markus H., der mit am Tatort gewesen sei. Als Begründung für die widersprüchlichen Angaben erklärte der Anwalt von Stephan E. bei einer Pressekonferenz am Mittwoch, dass seinem Mandanten von einem früheren Verteidiger Schutz und finanzielle Vorteile für seine Familie versprochen worden seien, wenn er die Schuld auf sich nähme. Sollte diese Darstellung zutreffen, wäre das womöglich Strafvereitelung.

Die Behörde prüfe deshalb einen entsprechenden Anfangsverdacht, bestätigte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Kassel dem "Spiegel". Der ehemalige Verteidiger von Stephan E. habe die Vorwürfe auf Anfrage dementierte und seinerseits eine Strafanzeige gegen seinen früheren Mandanten wegen falscher Verdächtigung angekündigt, berichtet das Nachrichtenmagazin.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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