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Asklepios zur Entscheidung der Schiedsstelle Brandenburg: Rückwirkende Änderungen am Pflegebudget sind verfassungswidrig

Archivmeldung vom 14.05.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.05.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Die Asklepios Gruppe begrüßt die Entscheidung der Schiedsstelle Brandenburg, die weitere Verzögerung der Pflegebudgets für das Jahr 2020 durch gesetzliche Krankenkassen zu unterbinden.

Die Kassen hatten versucht, das laufende Einigungsverfahren durch einen Vertagungsantrag künstlich in die Länge zu ziehen, damit vor Abschluss noch von den Krankenkassen forcierte Änderungen am Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) durchgesetzt werden können.

Ziel der Kassen ist es, die Berechnungsgrundlagen des seit dem 1. Januar 2020 geltenden Pflegebudgets rückwirkend zu ihren Gunsten zu verändern. Die Schiedsstelle hat hierzu erklärt, dass die von den Kassen angestrebte rückwirkende Änderung in den laufenden Verfahren mit den "verfassungsrechtlichen Anforderungen des Vertrauensschutzes unvereinbar ist." Eine rückwirkende Auslegung einer etwaigen Gesetzesänderung ist daher nach Auffassung der Schiedsstelle verfassungswidrig. Auch den vorgebrachten Argumenten der Kassen begegnen die Juristen kritisch und stellen fest: "Einem Gestaltungsmissbrauch sowie Doppelfinanzierungen und ungerechtfertigten Mehrausgaben zu begegnen, galt auch schon im Rahmen der Anwendung der bisherigen Rechtsvorschriften."

Kai Hankeln, CEO der Asklepios Gruppe, sagt: "Die Entscheidung der Schiedsstelle Brandenburg zeigt exemplarisch, dass die Krankenkassen das Gesundheitsministerium auf Abwege führen. Nicht nur die Vorwürfe sind aus der Luft gegriffen, das gesamte Vorhaben ist aus juristischer Betrachtung zwielichtig. Schon heute zeigt sich, dass die beabsichtigten Änderungen - falls sie in Kraft treten - in wesentlichen Teilen verfassungswidrig sind. Absehbare Folge werden langjährige Gerichtsverfahren und wirtschaftliche Unsicherheit sein - und das in einer Zeit, in der viele Kliniken in Folge der Corona-Pandemie um ihr Überleben kämpfen. Leidtragende dieser eigensinnigen Strategie der Krankenkassen sind dann einmal mehr die Patientinnen und Patienten! Die Änderungsanträge zum GVWG, die zu der negativen Rückwirkung führen, sind von CDU und SPD eingebracht worden und werden am 19. Mai im Gesundheitsausschuss beraten. Es bleibt zu hoffen, dass diese dort gestoppt werden, spätestens aber im Bundestag und Bundesrat. Andernfalls wird das Pflegepersonalstärkungsgesetz ad absurdum geführt und zu einem reinen Schwächungsgesetz."

Quelle: Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA (ots)

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