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Baden-Württembergs Justizminister prüft Psychiatrie-Fälle

Archivmeldung vom 01.07.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.07.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Wappen von Baden-Württemberg
Wappen von Baden-Württemberg

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der baden-württembergische Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) will nach einem Bericht der "Stuttgarter Zeitung" prüfen lassen, ob im Südwesten Menschen unter rechtlich bedenklichen Umständen zwangsweise in der Psychiatrie untergebracht sind. Mit dieser Ankündigung reagierte Stickelberger auf entsprechende Hinweise der Neuen Richtervereinigung (NRV).

Der NRV-Landesvorsitzende Johann Bader hatte ihm anlässlich der Diskussion über den Fall Gustl Mollath in Bayern geschrieben, auch im Südwesten gebe es Unterbringungen nach dem Strafgesetzbuch, "die in ihrer Tragik und rechtlichen Bedenklichkeit mit dem Fall Mollath hinsichtlich der Anordnung und der Dauer der Unterbringung vergleichbar sind". So erfolge die zeitlich unbegrenzte Unterbringung auch wegen Delikten wie Beleidigung oder Nötigung, die im Allgemeinen nur mit Geldstrafen geahndet würden. Zudem gebe es Fälle, wo die Diagnose einer psychischen Störung auf fragwürdiger Grundlage erfolgt sei.

Stickelberger wird die Richtervereinigung nach Auskunft seiner Sprecherin nun auffordern, die Fälle "konkret zu benennen" und ihm mitzuteilen. Er werde sie dann an die zuständigen Staatsanwaltschaften weiterleiten, damit diese gegebenenfalls eine gerichtliche Überprüfung herbeiführen könnten.

Quelle: Stuttgarter Zeitung (ots)

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