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Studie: Mandanten kritisieren Honorare und Erreichbarkeit von Rechtsanwälten

Archivmeldung vom 12.10.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.10.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Rechtsanwälte müssen bei den Honoraren gegenüber ihren Mandanten noch transparenter arbeiten. Jeder zweite Mandant bemängelt, dass er vorab von seinem Anwalt nicht über die Kosten informiert wurde. Dies ist ein Ergebnis einer neuen Studie zur Kundenzufriedenheit in Anwaltskanzleien.

Das Weiterbildungsinstitut Straßenberger Konsens-Training aus Aalen hat für die repräsentative Untersuchung in diesem Jahr fast 700 zufällig ausgewählte Mandanten sowie mehr als 400 Rechtsanwälte aus ganz Deutschland interviewt. Ein weiterer Kritikpunkt ist die mangelhafte Erreichbarkeit, so geben lediglich 14 Prozent der Mandanten den Juristen bei der Einhaltung von Rückrufversprechen die Note «Sehr gut».

Insgesamt ist das Anwalts-Mandanten-Verhältnis allerdings gut. Rund 84 Prozent der Befragten sind mit ihrem Rechtsvertreter zufrieden oder sehr zufrieden. Die Mandanten setzen fachliche Kompetenz voraus und erwarten, dass sich die Rechtsanwälte in ihre Lage hineinversetzen können. Die Idealvorstellung eines Rechtsanwalts: Zuhörer, Ratgeber und Problemlöser. «Auf dieser menschlichen Ebene befriedigen Anwälte - ähnlich wie Ärzte oder Priester - offenbar ein grundlegendes Bedürfnis nach persönlicher Aufmerksamkeit, das in unserer schnelllebigen Hochtechnologie-Gesellschaft unterzugehen droht», erklärt Studienleiterin Maria Anna Musold.

Quelle: Straßenberger Konsens-Training (ots)

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