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Prozess: Berliner Kunstsammler Torsten Bröhan muss Auskunft über erzielten Kaufpreis für seine Sammlung erteilen

Archivmeldung vom 17.02.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.02.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Tony Hegewald / pixelio.de
Bild: Tony Hegewald / pixelio.de

Der Berliner Kunsthändler und Sammler Torsten Bröhan wurde vom Landgericht Berlin dazu verurteilt, einem Kläger den erzielten Kaufpreis für eine große Sammlung von Designklassikern zu nennen, welche die chinesische Stadt Hangzhou zwischen 2010 und 2011 für ein geplantes Museum erworben hat. Gegen das Urteil (Aktenzeichen 28 O 14/14) ist Berufung möglich. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Bröhan wurde von Unternehmensberater Stephan Balzer auf Auskunft verklagt. Die beiden Geschäftsleute streiten um Balzers Anspruch auf Provision aus einer Vermittlungsvereinbarung für den Sammlungsverkauf nach China.

Chinesischen Medien meldeten eine mittlere zweistellige Millionensumme als Kaufpreis.

Bröhan behauptete, dass der Kauf auf seine eigenen Kontakte und Bemühungen zurückzuführen sei. Dies sieht das Landgericht Berlin anders und vermutet in seinem Urteil, dass die von Balzer hergestellten Kontakte für den Kaufvertragsabschluss ursächlich waren.

Die rund 7.000 Objekte umfassende Sammlung von Designstücken des 19. Und 20. Jahrhunderts soll auf dem Gelände der renommierten Chinese Academy of Arts von Hangzhou in einem Designmuseum zugänglich gemacht werden und den Studenten der Akademie für Lehre und Forschung dienen.

Hintergründe und Details zu diesem Urteil finden Sie bei beck-online: http://rsw.beck.de/aktuell/meldung/lg-berlin-auskunftsklage-gegen-bekannten-kunstsammler-teilweise-erfolgreich

Quelle: red onion GmbH (ots)

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