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Fall Esther Carlitz: Vergleich im Rechtsstreit zwischen Leipziger Biologin und Max-Planck-Gesellschaft

Archivmeldung vom 16.08.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.08.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Die Leipziger Biologin Esther Carlitz und die Max-Planck-Gesellschaft (MPG) haben sich nach Informationen der "Leipziger Volkszeitung" auf einen Vergleich geeinigt. Vor dem Landgericht Konstanz stimmte die 25-Jährige, die im Mai 2008 für zwölf Tage im kongolesischen Regenwald verschollen war, einer Zahlung von 15.000 Euro an die MPG zu.

Bei dem Rechtsstreit war es zum einen um Suchkosten gegangen, zum anderen hatte Esther Carlitz in einer Widerklage 100.000 Euro Schmerzensgeld verlangt. Ursprünglich hatte die MPG mehr als 66.000 Euro von ihrer ehemaligen Praktikantin eingeklagt.

Beide Seiten werteten das Ergebnis positiv. "Das Gericht hat mir mit dem Vergleich ein Schmerzensgeld zuerkannt und auch festgestellt, das die Max-Planck-Gesellschaft nicht schuldlos ist", sagte Esther Carlitz der Leipziger Volkszeitung. Somit werde eine belastende und langwierige Fortführung des Streits vermieden. Ebenso sagte Esther Carlitz, sie hätte "eine frühere Einigung sehr begrüßt". Die Biologin will sich nunmehr auf ihre Doktorarbeit konzentrieren. Das Ziel, Affenforscherin zu werden, verfolgt sie weiterhin: "Wenn ich das nächste Mal nach Afrika komme, soll es nicht bei nur zwei Wochen bleiben. Natürlich möchte ich tatsächliche Feldforschung betreiben." Zugleich kündigte die 25-Jährige an, sich in Afrika engagieren zu wollen, "beispielsweise mit einem Verein für die Landbevölkerung, die mich gerettet hat".

MPG-Sprecherin Christina Beck bestritt dagegen, dass die Schmerzensgeldklage erfolgreich gewesen sei. "Wir sind sehr zufrieden, dass das Landgericht Konstanz unsere Auffassung teilt, dass Frau Carlitz sich in aller erster Linie durch Eigenverschulden im Kongo verlaufen hat und sich insofern merklich an den Rettungskosten zu beteiligen hat", sagte sie. "Das Ganze wird somit nicht - wie von ihr erhofft - ein Nullsummenspiel. Sie wird auch drei Viertel der Prozesskosten tragen müssen." Die MPG bedauerte ebenfalls, dass es nicht früher zu einer gütlichen Einigung gekommen ist.

Die Anwältin von Esther Carlitz, Nuria Schaub, erklärte: "Der Vorschlag des Gerichts erfolgte aufgrund einer vorläufigen Wertung ohne abschließende Sachverhaltsaufklärung. Unstreitig ist danach, dass das GPS-Gerät der Mitarbeiter des Camps, der sie zunächst begleitete, beanspruchte, um damit die Wege der Affen aufzuzeichnen. Unstreitig ist auch, dass der erfahrene Begleiter meine Mandantin nicht zurück begleitete."

Quelle: Leipziger Volkszeitung

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