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Verfassungsgericht: "Containern" darf bestraft werden

Archivmeldung vom 18.08.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.08.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Symbolbild
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Bild: Eigenes Werk /OTT

Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Verfassungsbeschwerden gegen eine strafrechtliche Verurteilung wegen des sogenannten "Containerns" zurückgewiesen. Das geht aus einem Beschluss der Karlsruher Richter vom 5. August hervor, der am Dienstag veröffentlicht wurde.

Zur Begründung führte die Kammer im Wesentlichen aus, dass die Auslegung der Fachgerichte weder gegen das Willkürverbot verstoße noch die Beweiswürdigung verfassungsrechtlich zu beanstanden sei.

Auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und insbesondere das Ultima-Ratio-Prinzip gebieten dem Verfassungsgericht zufolge keine Einschränkung der Strafbarkeit. Der Gesetzgeber dürfe das zivilrechtliche Eigentum grundsätzlich auch an wirtschaftlich wertlosen Sachen strafrechtlich schützen, hieß es. Konkret ging es in dem Verfahren um zwei Frauen, die diverse Lebensmittel aus einem verschlossenen Abfallcontainer eines Supermarktes entwendet hatten und dafür strafrechtlich verurteilt wurden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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