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Widerstand gegen Sonderfeiertag zum Reformationsjubiläum 2017

Archivmeldung vom 31.07.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.07.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Jörg Sabel / pixelio.de
Bild: Jörg Sabel / pixelio.de

In der Wirtschaft stoßen nach einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (F.A.Z./Donnerstagsausgabe) Bestrebungen auf Widerstand, den Tag der 500-Jahr-Feier der Reformation im Jahr 2017 zu einem einmaligen gesetzlichen Feiertag zu erklären. Zwar sei der Ruf nach einem Sonderfeiertag für diesen Anlass "durchaus nachvollziehbar", äußert der Hauptgeschäftsführer der Unternehmensverbände Nordrhein-Westfalen, Luitwin Mallmann, in einem der F.A.Z. vorliegendem Schreiben.

Doch sei zu fragen, ob der durch einen zusätzlichen Feiertag entstehende Schaden nicht zu groß sei. Ein zusätzlicher Feiertag verursache allein in Nordrhein-Westfalen volkswirtschaftliche Kosten von "bis zu 500 Millionen Euro". "Bundesweit kommen da leicht mehrere Milliarden Euro zusammen", rechnet Mallmann.

Man könne kein "aufwendiges Fest" veranstalten, die "Rechnung dafür" aber einem Dritten zustellen. Zwar wäre Deutschland ohne die Reformation "nicht das Land, das es heute ist". Dies gelte insbesondere für das Wirtschaftsleben, das infolge der Reformation vielfältige Impulse für Bildung, Innovation und Gewerbefleiß erhalten habe, so Mallmann. Es gelte allerdings, das "würdige Begehen" der 500-Jahr-Feier in ein angemessen Verhältnis zu den wirtschaftlichen Kosten zu setzen.

Mallmann legt dazu, wie die F.A.Z. berichtet, einen Kompromissvorschlag vor: Der 31. Oktober 2017, ein Dienstag, könnte per Bundesgesetz zum Ruhe- und Gedenktag erklärt werden, wie es im Arbeitszeitgesetz auch für reguläre Sonntage vorgesehen ist. Damit könnte die an diesem Tag wegen des Ruhegebots nicht geleistete Arbeit vorgearbeitet oder nachgeholt werden.

Der Reformationstag ist in den fünf ostdeutschen Ländern ohnehin gesetzlicher Feiertag. Das Vorhaben, ihn einmalig für das Jahr 2017 in ganz Deutschland zum Feiertag zu machen, wird von Bundesinnenminister Friedrich (CSU) unterstützt. Die Länder Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Saarland, Niedersachsen, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Hessen haben entweder bereits entsprechende Beschlüsse gefasst oder zumindest Unterstützung signalisiert.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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