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17-Jährige erstochen - Haftbefehl gegen 18-Jährigen

Archivmeldung vom 14.03.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.03.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

In Flensburg ist gegen einen 18-Jährigen Haftbefehl erlassen worden, nachdem am Montag eine 17-Jährige erstochen in einer Wohnung aufgefunden worden war. Der Vorwurf laute Verdacht des Totschlags, teilte die Staatsanwaltschaft in Flensburg mit. Bei dem Tatverdächtigen handele es sich um einen Mann afghanischer Herkunft, berichtete unterdessen das "Flensburger Tageblatt".

Am Dienstag hatte die Staatsanwaltschaft noch mitgeteilt, zu prüfen, ob die Nationalität bekannt gemacht werden soll. Der Deutsche Presserat empfiehlt in seinen Richtlinien, dass die Zugehörigkeit von Straftätern zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten in der Regel nicht erwähnt werden soll, es sei denn, es bestehe ein begründetes öffentliches Interesse. In sozialen Netzwerken wurden Diskussionen zu dem Thema hingegen von Spekulationen über die Herkunft des Täters dominiert.

Der Flensburger Fall weckt Erinnerungen an den Vorfall im rheinland-pfälzischen Kandel, als am 27. Dezember 2017 ein im Vorjahr als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling eingereister und nach Sachverständigengutachten ca. 20 Jahre alter Afghane seine 15-jährige Ex-Freundin erstochen hatte. Dies löste dort bis heute andauernde Protestmärsche aus. Auch in Flensburg sollen sich der Tatverdächtige und die Erstochene gut gekannt haben.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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