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FBI fordert IP-Adressen von Lesern eines Artikels an: Tageszeitung verweigert Herausgabe

Archivmeldung vom 07.06.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.06.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Anja Schmitt
FBI-Dienstmarke und Glock-Dienstpistole
FBI-Dienstmarke und Glock-Dienstpistole

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die US-Bundespolizei versucht an Informationen über Nutzer zu kommen, die einen Artikel über den Tod zweier FBI-Agenten gelesen haben. Die Tageszeitung „USA Today“, bei der der Artikel erschienen war, verweigert die Herausgabe.

Die deutsche Ausgabe des russischen online Magazins "SNA News" schreibt weiter: "Zu den Daten, die das FBI angefordert hat, gehören IP-Adressen, Telefonnummern und andere Informationen, wie „The Verge“ berichtet. Konkret geht es um Nutzer, die in einem 35 Minuten langen Zeitraum den Artikel aufgerufen haben. Was das FBI sich von den Daten erhofft, ist dagegen unklar.

„USA Today“ verweigerte die Kooperation und bezeichnet die Anordnung als verfassungswidrig. Die Anordnung orientiert sich aus Sicht des Mediums auch nicht an den FBI-Richtlinien für Anordnungen an Medien. Das Medium verweist dabei auch auf andere Fälle aus der Vergangenheit, in denen den Behörden der Zugriff auf Daten verweigert worden war. Außerdem führt „USA Today“ ein Urteil des Obersten Gerichtshofs aus dem Jahr 1953. Dort heißt es, eine Regierung, die solche Informationen anfrage, könne in den Leuten das Gefühl erwecken, jemand schaue ihnen beim Lesen über die Schulter.

In dem Artikel vom 2. Februar geht es um eine Hausdurchsuchung im Zusammenhang mit Kinderpornografie, bei der es zu einem Schusswechsel gekommen war. Zwei FBI-Agenten sowie der Verdächtige kamen dabei ums Leben, drei weitere Agenten wurden verletzt."

Quelle: SNA News (Deutschland)

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