Kritische Richter und Staatsanwälte: Verfassungsbeschwerde deckt Willkür bei Verurteilung des vormaligen Richters Christian Dettmar auf
Zum dritten Mal veröffentlicht das Netzwerk KRiStA eine Verfassungsbeschwerde im Volltext, um dem geneigten Leser die Möglichkeit zu geben, die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts zu überwachen und zu untersuchen, ob die Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde gerechtfertigt bzw. mit rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbar war. Rechtsmittel gegen solche Nichtannahmen sind nicht gegeben. Dies berichtet das Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte (KRiStA).
Weiter berichtet KRiStA: "Zuerst veröffentlichten wir die Verfassungsbeschwerde von Dr. Pieter Schleiter gegen zahlreiche Coronaschutzvorschriften. Bei der zweiten hier veröffentlichten Verfassungsbeschwerde ging es um eine Maskenpflicht; diesmal geht es um die Beschwerde des vormaligen Richters am Amtsgericht Dettmar gegen seine Verurteilung wegen Rechtsbeugung. Ihm wurde vorgeworfen, in strafbarer Weise durch seine Gerichtsentscheidung eine Maskenpflicht außerkraft gesetzt zu haben bzw. das Verfahren falsch geführt zu haben.
In einem Interview mit der Berliner Zeitung erzählt Christian Dettmar die Geschichte der Verurteilung wegen seiner Corona-Rechtsprechung: Trotz formaler Fehler steht er zu seinen Entscheidungen: „Ich würde dasselbe machen wie damals, nämlich alles sorgfältig zu prüfen und dann eine Entscheidung zu treffen.“ Er kritisiert ignorierte Gutachten, die später mit RKI-Erkenntnissen übereinstimmten, sowie ein Justizsystem, das die Sache nicht beleuchtet.
Bereits durch die Verurteilung durch den Bundesgerichtshof hat Christian Dettmar sein Richteramt kraft Gesetzes verloren – zuvor war er suspendiert worden. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat dies nun endgültig gemacht. Unterstützen Sie ihn daher mit einer Spende (formaljuristisch: Schenkung) zur Sicherung seines Lebensunterhalts. Unseren Spendenaufruf finden Sie hier."
Quelle: Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte (KRiStA)