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Der Zoll gegen Schwarzarbeit: Bilanz 2020

Archivmeldung vom 09.02.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.02.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Befragung von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz, Bild: ZOLL
Befragung von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz, Bild: ZOLL

Schwarzarbeiter und ihre Auftraggeber schädigen alle: Sie betrügen die Sozialversicherung, hinterziehen Steuern und gefährden Arbeitsplätze. Unternehmen, die ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ordentlich beschäftigen, können mit Schwarzarbeitern nur schwer konkurrieren.

Obwohl sie sich der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben entziehen, profitieren Schwarzarbeiter und ihre Auftraggeber von der staatlichen und vor allem sozialen Infrastruktur.  Die Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls gehen gegen diese Ungerechtigkeit vor:

Durch die FKS des Hauptzollamts Oldenburg kam es im Jahr 2020 zu rund 730 Prüfungen von Arbeitgebern. Der festgestellte finanzielle Schaden aus den daraus resultierenden straf- und bußgeldrechtlichen Ermittlungen liegt bei 9,1 Millionen Euro - 1,7 Millionen Euro höher als im Vorjahr.

1.893 Strafverfahren konnten durch den Einsatz der FKS im vergangenen Jahr eingeleitet werden; 1.756 Strafverfahren kamen zum Abschluss. Einleitung und Abschluss von Ermittlungsverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten stehen im zahlenmäßigen Verhältnis von 191 zu 603. Weitere 364 Ordnungswidrigkeitsverfahren hat die FKS zuständigkeitshalber übernommen.

Die Summe der Verwarnungs- und Bußgelder sowie der Einziehungsbeiträge, die auf unsere Ermittlungsarbeit zurückzuführen sind, liegt bei 437.000 Euro. Die Summe der verhängten Freiheitsstrafen liegt bei über 31 Jahren. Im Bezirk des Hauptzollamts Oldenburg sind Einheiten der FKS an den Standorten Oldenburg und Emden ansässig.

Quelle: Hauptzollamt Oldenburg (ots)

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