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"Focus": Vater des Amokläufers von Winnenden zieht vor BGH

Archivmeldung vom 04.07.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.07.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bundesgerichtshof Palais des Erbgroßherzogs Friedrich, Karlsruhe Bild: Kucharek / de.wikipedia.org
Bundesgerichtshof Palais des Erbgroßherzogs Friedrich, Karlsruhe Bild: Kucharek / de.wikipedia.org

Der Vater des Amokläufers von Winnenden hat gegen seine Verurteilung Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt. Das berichtet das Nachrichtenmagazin "Focus". Das Landgericht Stuttgart hatte den 52-jährigen Unternehmer am 10. Februar wegen fahrlässiger Tötung in 15 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

In ihrer Revisionsbegründung vom 6. Juni rügen die Verteidiger des Unternehmers laut "Focus", "dass das Verfahren insgesamt nicht fair war", und verlangen "die vollständige Aufhebung des Urteils". Sie werfen den Stuttgarter Richtern Verfahrensfehler in vier Punkten vor. So seien zentrale Beweisanträge "zu Unrecht" abgelehnt worden.

Mit diesen Anträgen wollten die Verteidiger laut "Focus" eine Mitschuld von Ärzten und Therapeuten der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie in Weinsberg nachweisen. Dort war Tim K. wenige Monate vor seinem Amoklauf untersucht worden. Während des Prozesses hatten die Verteidiger verlangt, dass der Abschlussbericht über die Behandlung von Tim verlesen wird.

Dies lehnte das Gericht unter Berufung auf "das postmortale Geheimhaltungsinteresse" des Jugendlichen ab. Laut "Focus" geht aus dem Bericht hervor, dass den Ärzten "keine Hinweise" auf eine Eigen- oder Fremdgefährdung vorlagen und dass Tim bei seinem letzten von fünf Terminen "wesentlich entlastet wirkte". Aus Sicht der Anwälte beweisen die Formulierungen, dass weder Ärzte noch Therapeuten die von Tim ausgehende Gefahr erkannt haben.

Damit wäre die Unterstellung des Gerichts haltlos, der 52-Jährige als medizinischer Laie habe die Tat "voraussehen können". Der Revisionsantrag enthält "Focus" zufolge scharfe Kritik an der Qualität der Untersuchung von Tim. Bei guter fachlicher Arbeit hätten die Mediziner "die Tatgeneigtheit" des damals 16-Jährigen erkennen und entsprechend reagieren müssen: "Bei einer angemessen Behandlung hätte die Amoktat verhindert werden können", so die Anwälte.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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