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Globalisierungsgegner im Rosenmontagszug verstoßen nicht gegen das Versammlungsgesetz

Archivmeldung vom 12.08.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.08.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Eine Gruppe von Demonstranten, die den Kölner Rosenmontagszug 2008 für ihre Propaganda genutzt hatten, bleiben unbestraft. Wie der "Kölner Stadt-Anzeiger" berichtet, hat die Staatsanwaltschaft Köln das Strafverfahren gegen die Gruppe, die sich "Pappnasen" nannte, eingestellt.

Nach Mitteilung des Anwalts eines Mitglieds der Gruppe nicht "wegen geringen Verschuldens, sondern weil der Tatbestand 'Verstoß gegen das Versammlungsgesetz' nicht erfüll ist". Unter dem Motto "Klüttendreck för Kölle - und mir han nix zo kamelle" war im Februar 2008 ein buntes Trüppchen von 80 Karnevalisten, die zum Teil zu den Globalisierungsgegnern der Organisation "Attac" gehören, wie schon 2007 im "Zoch vor dem Zoch" mitgelaufen, um auf diese Weise gegen den Bau des RWE-Braunkohlekraftwerks Neurath zu protestieren. Zu viel für die Kölner Polizei: Aufgrund der Herkunft der Gruppe ("Attac") und der Themenwahl ("Klimawandel") hatten die Polizisten befunden, "diese Gruppe, die sich selbst Pappnasen nannte, nach dem Versammlungsgesetz zu qualifizieren". Weil die Gruppe unter "Mitführen von zehn bis zwölf Großpuppen" dennoch losgezogen sei, wurde sie "zu Beginn von einem Beweissicherungsteam der 12. Bereitschaftspolizeihundertschaft gefilmt". Man habe den Organisator Thomas Pfaff "darauf hingewiesen, dass es sich bei dieser Aktion offensichtlich um eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel handelt, die anmeldepflichtig ist. Herr Pfaff teilte diese Auffassung nicht. Bei der Aktion handele es sich um eine karnevalistische. Es sei das Wesen des Karnevals, sich mit politischen Themen auseinander zu setzen." Der Kölner Zugleiter Christoph Kuckelkorn hatte die Aktion der "Pappnasen" nachträglich schriftlich sanktioniert.

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger

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