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Sachsen: Haftbefehle nach linksextremen Brandanschlägen aufgehoben

Archivmeldung vom 11.11.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.11.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Linksterroristen - Sturmtruppen der Linken wie seinerseits die SA? (Symbolbild)
Linksterroristen - Sturmtruppen der Linken wie seinerseits die SA? (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk/ OTT

Das Landgericht Dresden hat Haftbefehle gegen zwei Männer aufgehoben, die verdächtigt werden, an Brandanschlägen auf den Neubau der JVA Zwickau im August 2019 und einer Baufirma in Rodewisch im November 2019 beteiligt gewesen zu sein.

Es bestehe kein dringender Tatverdacht mehr gegen die Beschuldigten, sagte eine Gerichtssprecherin der "taz". Der Zeitung zufolge wurde einer der Beschuldigten am Montag aus der Haft entlassen, der zweite bereits Ende Oktober. Einer der Verteidiger, sagte der Zeitung, es sei ein Skandal, dass die Männer überhaupt inhaftiert wurden. "Die Beweislage war von Anfang an haltlos, nun fällt alles in sich zusammen", so der Jurist.

"Die Soko Linx und Innenminister Roland Wöller wollten einen Ermittlungserfolg auf Biegen und Brechen." Zu den Brandanschlägen auf den Neubau der JVA Zwickau und die Baufirma in Rodewisch gab es Bekennerschreiben auf einem linken Onlineportal. Es entstanden Sachschäden von mehreren hunderttausend Euro. Die Soko Linx des sächsischen LKA übernahm die Ermittlungen. Anfang September waren ein 22- und 23-Jähriger aus Dresden als Beschuldigte festgenommen worden. Sachsens Innenminister Roland Wöller (CDU) machte dies damals öffentlich.

Laut "taz" beruhten die Vorwürfe auf einer Geruchsspur, die ein Polizeihund sowohl an einem nicht gezündeten Brandsatz als auch in der Wohnung der Betroffenen gewittert haben soll. Zudem soll einer der festgenommenen Männer wegen eines kritischen Onlinepostings über die Baufirma aufgefallen sein. Das Landgericht Dresden kam nun Haftbeschwerden der Festgenommenen nach. Im Beschluss der Richter heißt es, dass die Geruchsspuren allein nicht für eine Verurteilung ausreichten. Auch das Onlineposting sei kein Tatnachweis. Ein Sprecher des LKA sagte der "taz", der Tatverdacht sei weiterhin nicht ausgeräumt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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