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Kundus-Bombardement Opfer-Anwalt Popal kritisiert die Beförderung von Oberst Georg Klein

Archivmeldung vom 03.04.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.04.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Zwei F-15E beim Abwurf von JDAM über Afghanistan 2009
Zwei F-15E beim Abwurf von JDAM über Afghanistan 2009

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Anwalt der Opfer des Bombenangriffs von Kundus, Karim Popal, hat die jüngste Beförderung des Befehl gebenden Oberst Georg Klein kritisiert. "Das ist unverantwortlich", sagte er der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung" (Donnerstag-Ausgabe). "Mehrere Berichte, unter anderem der Nato-Bericht, haben seine Fehler aufgezeigt. Trotzdem wird er befördert. Das ist eine absolute Beleidigung des humanitären Völkerrechts."

Popal fügte hinzu: "Wir Afghanen sind darüber sehr traurig und sehen daran, dass Deutschland kein Interesse an der Völkerverständigung hat." Klein wurde zum Brigadegeneral befördert. In Bonn läuft gerade ein Verfahren wegen Schadenersatz. Popal vertritt dort zwei Familien.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung (ots)

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