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Staatsanwaltschaft Dresden berichtet Freitag über Anklage gegen Oberst Klein

Archivmeldung vom 05.11.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.11.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden wird am Freitag zwischen 9 und 10 Uhr bekannt geben, ob sie ein formelles Ermittlungsverfahren gegen Oberst Georg Klein einleitet, der am 4. September den Luftangriff auf zwei von den Taliban entführte Tanklastzüge anordnete.

Das kündigte Oberstaatsanwalt Wolfgang Klein im "Kölner Stadt-Anzeiger" (Freitag-Ausgabe) an. "Wir sind zu einer Entscheidung gelangt, die wir morgen verkünden", sagte er der Zeitung. Derzeit würden noch "die Feinheiten abgestimmt". Klein betonte, der Bericht der Nato über den Fall sei bei der Entscheidungsfindung zentral gewesen. Mit dem Oberst selbst habe man nicht gesprochen. Er fügte hinzu: "Die Bedeutung des Falles und das mediale Interesse sind uns durchaus bewusst." Die zwei zuständigen Staatsanwälte hätten deshalb "fleißig gearbeitet, um schnellstmöglich zu einer Entscheidung zu kommen". Für die sächsische Justiz sei die Sache im Übrigen "Neuland".

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger

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