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Fluchtversuch des Halle-Attentäters bleibt für verantwortliche Beamte ohne Konsequenzen

Archivmeldung vom 21.10.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.10.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Gefängnis (Symbolbild)
Gefängnis (Symbolbild)

Bild: Michael Werner Nickel / pixelio.de

Der Fluchtversuch des rechtsextremen Attentäters von Halle am Pfingstsonnabend 2020 hat für das Gefängnispersonal und die Verantwortlichen im Justizministerium von Sachsen-Anhalt disziplinarrechtlich keine Konsequenzen. Das berichtet die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung.

Nach Informationen des Blattes hat das Ministerium sämtliche Verfahren eingestellt. Zehn Personen sind vom Vorwurf pflichtwidrigen Verhaltens entlastet. Ministerin Franziska Weidinger (CDU) wollte sich zum Ausgang der Disziplinarverfahren nicht äußern.

Nach dem Fluchtversuch stand vor allem die stellvertretende Gefängnisleiterin in der Kritik. Laut Keding hätte sich die Regierungsrätin jede Lockerung der Bewachung vom Justizministerium (MJ) absegnen lassen müssen. Der der MZ vorliegende Bericht der Disziplinarermittler zeigt jetzt: Für diese Aussage gibt es kein Fundament. "Eine schriftliche fachaufsichtliche Weisung des MJ an die JVA Halle, bei jeder Maßnahme im Rahmen des Vollzugs der Untersuchungshaft des Gefangenen B. (...) die vorherige Zustimmung mit dem MJ einzuholen, konnte nicht aufgefunden werden", heißt es in dem 13-seitigen Papier. Ein pflichtwidriges Verhalten könne "insoweit nicht festgestellt werden".

Der Bericht bemängelt zudem, dass zentrale Figuren aus dem Ministerium bei der Aufklärung gemauert hätten. Ein Referent habe sich "trotz mehrfacher Aufforderung" einer Befragung "entzogen". Auch der damals verantwortliche und im Zuge der Affäre entlassene Staatssekretär Hubert Böning (CDU) habe sich "nicht geäußert", welche Anweisungen er zur Bewachung des Gefangenen gegeben habe. Nicht zuletzt seien Dokumente verschwunden. Wörtlich heißt es: "Nach Mitteilung des Referates 102 lässt sich der Sachverhalt nicht weiter aufklären; der E-Mail-Verkehr ist nicht mehr vorhanden und auch nicht rekonstruierbar."

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung (ots)

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