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Loveparade: Opferanwalt begrüßt Entscheidung der Staatsanwaltschaft

Archivmeldung vom 21.06.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.06.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Love Parade 2010, Aufgang zur Rampe, links Treppe. Bild: Beademung at de.wikipedia
Love Parade 2010, Aufgang zur Rampe, links Treppe. Bild: Beademung at de.wikipedia

Der Düsseldorfer Opferanwalt Julius Reiter begrüßt die Entscheidung der Duisburger Staatsanwaltschaft, ein weiteres Gutachten zur Aufarbeitung der Loveparade-Katastrophe einzuholen.

"Es wäre bereits Aufgabe der Richter gewesen, das zu tun. Der Vorwurf der Richter, das erste Gutachten sei wegen nicht eingehaltener deutscher Methodik nicht brauchbar, trifft im Übrigen die Staatsanwaltschaft und die Richter selbst. Denn es ist ein Anleitungsfehler des Sachverständigen, wenn ihm durch Staatsanwälte und auch durch die Richter im Zwischenverfahren nicht erklärt wird, worauf es ihrer Meinung nach im deutschen Recht ankommt", sagte Reiter der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Mittwochausgabe). "Ich gehe davon aus, dass das Oberlandesgericht den Beschluss des Landgerichts aufheben und an eine andere Kammer des Landgerichts verweisen wird", so Reiter weiter.

Die Duisburger Staatsanwaltschaft hat am Dienstag angekündigt, im Verfahren um die Duisburger Loveparade-Katastrophe ein weiteres Gutachten einzuholen.

Bei dem Techno-Festival in Duisburg vor sechs Jahren waren 21 Menschen ums Leben gekommen und Hunderte verletzt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte Anklage gegen zehn Mitarbeiter der Stadt Duisburg und der Veranstaltungsfirma Lopavent erhoben. Das Duisburger Landgericht hatte diese Anklage Anfang April jedoch nicht zur Hauptverhandlung zugelassen.

www.rp-online.de

Quelle: Rheinische Post (ots)

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