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FDP-Kritik an Kirchenfinanzen, Kubicki fordert Ablösung von Staatsleistungen an die Kirchen

Archivmeldung vom 04.08.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.08.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Wolfgang Kubicki Bild: fdp-sh.de
Wolfgang Kubicki Bild: fdp-sh.de

Im ZDF-Magazin "Frontal 21" (Sendung vom Dienstag, 3. August 2010, 21.00 Uhr) forderte Wolfgang Kubicki, FDP-Fraktionsvorsitzender im Landtag von Schleswig-Holstein, ein Ende der staatlichen Subventionen für die beiden großen Kirchen in Deutschland.

"Es darf keine Leistungen an die christlichen Kirchen, sowohl an die katholische als auch evangelische, geben, mit Ewigkeitscharakter auf der Grundlage von Ereignissen, die 200 Jahre her sind", so Kubicki gegenüber "Frontal 21". "Es wird Zeit, dass wir die bisherigen Kirchenstaatsverträge und die damit zusammenhängenden Dotationen ablösen durch eine Einmalzahlung, damit hat es dann sein Bewenden." Kubicki beruft sich dabei auf einen Parteitagsbeschluss der FDP aus dem Jahr 1974. Das sei die bis heute gültige Beschlusslage, so Kubicki.

Aufgrund alter Rechtstitel werden aus den Landeshaushalten bundesweit etwa 460 Millionen Euro Steuermittel pro Jahr an die katholische und die evangelische Kirche gezahlt. Diese Zahlungen sind häufig mit einer Dynamisierungsklausel verbunden und steigen dadurch jedes Jahr.

Das kritisiert der Präsident des Landesrechnungshofes Schleswig-Holstein, Aloys Altmann. "Dies war nie zeitgemäß", so Altmann gegenüber dem ZDF-Magazin "Frontal 21". "Wir sind der Auffassung, dass ein modernes Land es sich nicht leisten kann, Ewigkeitsverträge mit Dynamisierungsklauseln abzuschließen." Altmann fordert den Bund auf zu handeln. "Wir wären sehr dankbar, wenn der Bund sich dieses Thema auch zu Eigen machen würde und im Vollzug der geltenden Verfassung, des Grundgesetzes, Grundsätze für die Ablösung der Kirchenstaatsverträge machen würde."

Laut Grundgesetz Artikel 140 gilt der Artikel 138 der Weimarer Reichsverfassung von 1919 auch in der Bundesrepublik. Dieser besagt: "Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst. Die Grundsätze hierfür stellt das Reich auf."

Die Bundesregierung sieht unterdessen keinen Handlungsbedarf. Gegenüber "Frontal 21" erklärt das Bundesinnenministerium, die volkswirtschaftlichen Schwierigkeiten einer Ablösung seien nicht zu unterschätzen.

Quelle: ZDF

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