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Magdeburg: Staatsanwaltschaft ermittelt in Wissenschaftsszene

Archivmeldung vom 05.04.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.04.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Tim Reckmann / pixelio.de
Bild: Tim Reckmann / pixelio.de

Die Staatsanwaltschaft Magdeburg ermittelt in Sachsen-Anhalts Wissenschaftsszene. Im Fokus steht eine Kooperation der Universität Magdeburg mit der Otto-von-Guericke Business School GmbH. Das berichtet die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung.

Die Ermittlungen würden durch das Landeskriminalamt geführt, sagte Staatsanwalt Armin Gebauer dem Blatt. Die Business School GmbH ist im Besitz früherer und aktueller Wirtschaftsprofessoren der Universität Magdeburg. Zusammen organisieren die GmbH und die Hochschule Weiterbildungsstudiengänge. In diesem Zusammenhang soll gegen drei Beschuldigte der Verdacht der Untreue bestehen, weswegen die Staatsanwaltschaft seit August 2018 ermittelt. Das bestätigte die Behörde.

Unklar ist, ob Vertreter der GmbH, der Uni oder andere im Fokus der Ermittler stehen. Zu den Gesellschaftern der GmbH gehören prominente Wissenschaftler: Unter anderem Birgitta Wolff (CDU), die einstige Dekanin der Wirtschaftsfakultät, die 2010 zur Kultus- und Wissenschaftsministerin in Sachsen-Anhalt aufstieg. Heute leitet Wolff die Goethe-Universität Frankfurt, eine der größten Unis der Republik. Ob gegen sie ermittelt wird, ist unbekannt. Ebenso unklar ist, in welchem Stadium sich die Ermittlungen, die offenbar auf anonymen Hinweisen beruhen, aktuell befinden. Die Staatsanwaltschaft will dies nicht kommentieren.

Auf Anfrage erklärte Wolff, gegen sie werde nicht ermittelt. Der Anwalt der Business School sagte, seinen Mandanten seien keine Ermittlungen bekannt. So äußerte sich auch Universitätsrektor Jens Strackeljan. Er sagt dem Blatt: "Ich weiß von einer anonymen Anzeige", aber ob diese zu konkreten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft geführt habe, könne er nicht sagen. Er sei nie durch Polizei oder Staatsanwaltschaft informiert oder befragt worden. Das Wissenschaftsministerium in Magdeburg bestätigte der Zeitung, dass es einem ranghohen Mitarbeiter eine Aussagegenehmigung erteilt habe. Dies sei auf Antrag der Staatsanwaltschaft geschehen.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung (ots)

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