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ROBIN WOOD: Bußgelder gegen CASTOR-GegnerInnen

Archivmeldung vom 14.02.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.02.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Das Amtsgericht Potsdam hat heute am späten Nachmittag vier ROBIN WOOD-AktivistInnen zu Bußgeldzahlungen verurteilt, die sich 2008 an einer Kletteraktion gegen den CASTOR-Transport nach Gorleben beteiligt hatten. Drei von ihnen müssen wegen des unbefugten Aufenthalts im Gleisbereich 150 Euro pro Kopf zahlen, die vierte 100 Euro. Das Gericht reduzierte damit das ursprünglich geforderte Bußgeld von 500 Euro pro Person, gegen das die Betroffenen Widerspruch eingelegt hatten.

Den Vorwurf, die AktivistInnen hätten eine „betriebsstörende Handlung“ vorgenommen, hielt das Gericht nicht aufrecht. Auch heute gab es – wie bei den beiden Verhandlungstagen zuvor – Solidaritätsaktionen mit Transparenten vor dem Gerichtsgebäude in Potsdam. Rund zwei Dutzend Menschen verfolgten den Prozess im Gerichtssaal.
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Die vier AktivistInnen hatten am 6. November 2008 mit Bannern auf der Elbe-Seitenkanal-Brücke über der Schienenstrecke zwischen Lüneburg und Dannenberg gegen ein atomares Endlager in Gorleben und den Weiterbetrieb von Atomanlagen protestiert. Die Polizei hatte daraufhin Bußgelder wegen des Verstoßes gegen die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung verhängt. Außerdem hatte sie die Personalien der Beteiligten festgestellt und eine Aktivistin aus der Gruppe für vier Tage unter entwürdigenden Bedingungen allein in eine Gewahrsamszelle gesperrt - vorbeugend und wegen des bloßen Verdachts, sie könne weitere Ordnungswidrigkeiten begehen und den anstehenden CASTOR-Transport behindern. Diese Aktivistin soll nun 50 Euro weniger Bußgeld zahlen als ihre MitstreiterInnen – als ließen sich vier Tage Wegsperren auf diese Weise verrechnen.

Die AktivistInnen waren gegen den Bußgeldbescheid vor Gericht gezogen, um einen Freispruch zu erreichen und prüfen nun, ob sie Rechtsbeschwerde gegen das Urteil einlegen.

Quelle: ROBIN WOOD

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