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Gerichtsurteil: Tornado-Überflug des G8-Protestcamps war unrechtmäßig

Archivmeldung vom 10.09.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.09.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Anja Schmitt
Tornado-Flugzeug (Archivbild)
Tornado-Flugzeug (Archivbild)

Bild: © CC0 / Lance Cheung / United States Air Forces Central

Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat mit seinem Urteil vom Mittwoch festgestellt, dass der Überflug eines Tornado-Flugzeugs der Bundeswehr des G8-Protestcamps Reddelich rechtswidrig war. Dies meldet das russische online Magazin „SNA News“ .

Weiter heißt es hierzu auf deren deutschen Webseite: "Wie aus einer Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern hervorgeht, hat das Gericht nach Aufhebung seiner zunächst klageabweisenden Entscheidungen und Zurückverweisung durch das Bundesverwaltungsgericht mit zwei Urteilen festgestellt, dass der polizeilich veranlasste Überflug des Camps Reddelich mit einem Tornado-Flugzeug der Deutschen Bundeswehr am 5. Juni 2007 rechtswidrig war und die Kläger dadurch in ihrem Grundrecht aus verletzt wurden. Anlässlich des 2007 in Heiligendamm durchgeführten Gipfeltreffens der acht großen Industriestaaten (G8) hatten in dem Camp zahlreiche Gegner des Gipfeltreffens Unterkunft gefunden.

Bei dem Einsatz des Bundeswehr-Kampfflugzeugs, der einen Tag vor dem Beginn des G8-Gipfels in Heiligendamm erfolgte, wurde das Camp in einem Tiefflug von 150 m beziehungsweise 114 m überflogen. Dabei wurden durch die im Flugzeug installierte Kameratechnik Lichtbilder, die keine Identifizierung einzelner Personen ermöglichten, gefertigt und an die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern weitergeleitet.

Der Senat hat diesen Überflug als rechtswidrigen Eingriff in das Grundrecht der Kläger auf Versammlungsfreiheit erachtet und insoweit der Klage stattgegeben. Soweit sich die Kläger auch auf eine Verletzung ihres Grundrechts auf informationelle berufen haben, hatten die Klagen dagegen keinen Erfolg.

Schon damals, 2007, hatte Grünen-Politiker und Jurist Hans-Christian Ströbele den Einsatz als verfassungswidrig bewertet. Laut einem Bericht des „Spiegel“ sagte Ströbele: „Es überschreitet alle Grenzen zulässiger technischer Amtshilfe für die Polizei, wenn mit Aufklärungs-Kampfjets wie in Afghanistan eingesetzt nun Demonstranten ausgeforscht werden.“ "

Quelle: SNA News (Deutschland)

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