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Geldstrafe von 4400 Euro: Polizist vergleicht Gesicht von Grünen-Politikerin mit Pferdehintern

Archivmeldung vom 01.07.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.07.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Anja Schmitt
Gericht (Symbolbild)
Gericht (Symbolbild)

Bild: © CC0 / Daniel_B_photos / Pixabay

Wegen Beleidigung von Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth (Grüne) ist ein Augsburger Polizist zu einer Geldstrafe von 4400 Euro verurteilt worden, meldet die Deutsche Presse-Agentur am Donnerstag.

Weiter ist auf der deutschen Webseite des russischen online Magazins "SNA News " zu lesen: "Der Polizeioberkommissar hatte demnach auf seinem öffentlich sichtbaren Facebook-Profil das Gesicht der Grünen-Politikerin mit einem Pferdehintern verglichen.

„Das geht zu weit“, entschied Richterin Rita Greser am Mittwoch (Az. 03 Ds 101 Js 100806/20).

Der 53 Jahre alte Beamte war allerdings noch wegen zahlreicher weiterer Fälle vor dem Amtsgericht Augsburg angeklagt. Die Staatsanwaltschaft hatte in der Anklage sechs Fälle der Beleidigung, Volksverhetzung in 26 Fällen sowie auch einmal das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen im Zusammenhang mit einer Hakenkreuzdarstellung aufgelistet. In allen weiteren Fällen wurde der Polizist freigesprochen.

Sein Verteidiger und auch die Richterin betonten laut der DPA, dass etliche Text- und Bildinhalte geschmacklos seien, aber nicht strafbar. Der Anwalt hatte einen vollständigen Freispruch verlangt und kündigte Rechtsmittel an.

Der Polizeibeamte ist seit eineinhalb Jahren suspendiert. Gegen ihn läuft auch noch ein Disziplinarverfahren, das erst nach Abschluss des Strafverfahrens fortgeführt wird."

Quelle: SNA News (Deutschland)

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