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Datenschutzkontrolleure als Hüter der Grundrechte stärken

Archivmeldung vom 07.05.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.05.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: aboutpixel.de / Sicher ist Sicher © Ronald Leine
Bild: aboutpixel.de / Sicher ist Sicher © Ronald Leine

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat anlässlich der heutigen Veröffentlichung des Datenschutzberichtes der EU-Grundrechteagentur (FRA) eine Reform der Datenschutzkontrolle in Deutschland angemahnt. "Der Bericht der FRA bestätigt ebenso wie ein kürzlich gegen Deutschland ergangenes Urteil des Europäischen Gerichtshofs(EuGH) zur Unabhängigkeit der Datenschutzkontrolle die unverzichtbare Rolle der Datenschutzkontrollstellen als Hüter des Grundrechts auf Datenschutz", erklärte Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte.

Deutschland müsse nun zügig und entschlossen auf die Verurteilung durch den EuGH reagieren. Verschiedene Formen staatlicher Aufsicht über die Datenschutzbeauftragten und andere Datenschutzkontrollstellen in Bund und Ländern sowie eine schwache personelle und finanzielle Ausstattung schränkten derzeit die Unabhängigkeit der Datenschutzkontrolle in unzulässiger Weise ein, so Rudolf weiter.

Datenschutzskandale der letzten Jahre wie die bei Telekom, Bahn und einigen Discountern zeigten, dass die Menschen in Deutschland ohne eine starke und unabhängige Datenschutzkontrolle nicht ausreichend geschützt werden könnten, sagte Rudolf. "Die Datenschutzbeauftragten sind als Hüter des Grundrechts auf Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung unersetzlich. Sie können die Grundrechte der Menschen aber nur dann effektiv schützen, wenn sie völlig unabhängig sind". Zu völliger Unabhängigkeit gehöre auch die Entscheidungshoheit bei Personal, Haushalt und Organisation. Dies gelte nicht nur für die Datenschutzkontrolle bei privaten Unternehmen, sondern vor allem auch für die Kontrolle der Sicherheitsbehörden im Zusammenhang mit der Terrorismusbekämpfung.

Vorratsdatenspeicherung, Online-Durchsuchung und der Datenaustausch von Sicherheitsbehörden innerhalb der EU seien nur drei der Themen, die deutlich machten, dass jeder Mensch auf wirksame Datenschutzkontrolle angewiesen sei, betonte die Juristin. Präventive Datenspeicherung und Austausch von Daten mit anderen EU-Staaten und den USA nähmen rapide zu. "Wenn wir eine grundrechtskonforme Weiterentwicklung der Europäischen Sicherheitspolitik wollen, brauchen wir eine starke und vom Staat unabhängige Datenschutzkontrolle", so Rudolf. Es liege auf der Hand, dass effektive Kontrolle nicht gegeben sein kann, wenn der zu Kontrollierende den Kontrolleur kontrolliert. Die EU-Grundrechtecharta schreibe die unabhängige Datenschutzkontrolle als Bestandteil des Grundrechts auf Datenschutz nunmehr verbindlich vor. Dies mache eine Reform der Datenschutzkontrolle über staatliche Behörden auch im Sicherheitsbereich erforderlich. 

Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte

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