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Ärztekammer fordert Obergrenze für Anzahl von PID-Zentren

Archivmeldung vom 11.08.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.08.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Embryonen im 2- und 4-Zellen-Stadium. Bild: Minami Himemiya / de.wikipedia.org
Embryonen im 2- und 4-Zellen-Stadium. Bild: Minami Himemiya / de.wikipedia.org

Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, hat sich für eine klare Begrenzung bei der Präimplantationsdiagnostik ausgesprochen und den PID-Verordnungsentwurf aus dem Gesundheitsministerium kritisiert. "Wir halten die ganze PID-Verordnung bisher für ausgesprochen schwach und unausgegoren", sagte Montgomery der "Westdeutschen Allgemeinen Zeitung".

Hier müsse noch sehr viel nachgebessert werden. "Wir brauchen eine Obergrenze für die Anzahl der PID-Zentren in Deutschland", sagte Montgomery. "In Frankreich gibt es ein Zentrum im Norden, eines in der Mitte und eines im Süden des Landes. Daran sollten wir uns orientieren", sagte Montgomery weiter. "Denkbar wäre auch eine Beschränkung für die Anzahl der PIDs, die ein Zentrum durchführen darf." Montgomery sprach sich für "möglichst wenige" Ethikkommissionen aus. "Sie sollten sich regelmäßig in einer ständigen Konferenz treffen und ihre Kriterien miteinander diskutieren und aufeinander abstimmen. Es wäre gefährlich, wenn die Betroffenen am Ende zu dem Zentrum gingen, wo sie die geringsten Widerstände befürchten und so ein ,Ethikkommissions-Tourismus` einsetzt", sagte Montgomery. "Das kann weder Sinn der Verordnung noch Sinn eines geregelten PID-Verfahrens sein."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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