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Unsere Solidargemeinschaften haben die Anerkennung durch das Gesundheitsministerium erhalten

Archivmeldung vom 28.06.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.06.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
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Foto: Urheber
Lizenz: CC BY 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Alle Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft der Solidargemeinschaften im Gesundheitswesen (BASSG) haben vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Anerkennnung als "anderweitige Absicherung im Krankheitsfall" erhalten. Damit wird bestätigt, dass die Solidargemeinschaften in der BASSG alle gesetzlichen Kriterien erfüllen. Zu den Kriterien gehören Leistungszusagen in Umfang und Höhe der gesetzlichen Krankenkassen sowie finanzielle Stabilität.

Die BASSG hatte jahrelang für die Anerkennung ihrer Mitglieder als "anderweitige Absicherung im Krankheitsfall" gekämpft und für klare gesetzliche Kriterien geworben. Der Bundestag hatte dem schließlich im Mai 2021 zugestimmt. Jetzt hat das BMG nach einem Prüfungsprozeß allen Mitgliedern der BASSG die Anerkennung gewährt. Zur BASSG gehören die Solidargemeinschaften der Polizei aus Münster und Vechta, die Solidargemeinschaft der Bediensteten der JVA in Bielefeld und die Samarita Solidargemeinschaft aus Bremen.

"Die Voraussetzungen für eine gute Entwicklung sind nun gegeben", sagt der Vorsitzende der BASSG, Urban Vogel. Die Rechtssicherheit hat bereits zu einer lebendigen Nachfrage nach einer Mitgliedschaft in den Solidargemeinschaften geführt. Die BASSG strebt ein moderates und gesundes Wachstum der Mitgliederzahlen an.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft (BASSG) ist ein Dachverband von Solidargemeinschaften im Gesundheitswesen. Die Samarita ist eine Solidargemeinschaft mit Sitz in Bremen und Mitglied in der BASSG. Urban Vogel ist Vorstandssprecher der Samarita und Vorsitzender der BASSG.

Quelle: Samarita (ots)

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