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TÜV Rheinland: Keine Toleranz bei Prüfzeichenmissbrauch - Bügeleisen mit gefälschten TÜV Rheinland-Prüfzeichen zerstört

Archivmeldung vom 12.06.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.06.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
TÜV Rheinland zerstört neue, orginialverpackte Bügeleisen!
TÜV Rheinland zerstört neue, orginialverpackte Bügeleisen!

Bild: TÜV Rheinland

TÜV Rheinland intensiviert sein Engagement zur Stärkung der Marke und für einen aktiven Verbraucherschutz: Ende Mai wurden im Hamburger Hafen mehrere hundert Bügeleisen mit gefälschtem TÜV Rheinland-Prüfzeichen zerstört. Die Produkte hatte der Zoll vor Ort im Rahmen von Routinekontrollen sichergestellt. Die erfolgreiche Zusammenarbeit mit den Zollbehörden basiert unter anderem auf dem in Juni 2010 gestellten Grenzbeschlagnahmeantrag des Prüfdienstleisters bei den europäischen Zollämtern.

Weisen an den EU-Außengrenzen eingeführte Waren gefälschte TÜV Rheinland-Prüfzeichen auf, werden diese auf Antrag von TÜV Rheinland zerstört. Seit 2010 gab es mehr als 400 solcher Aufgriffe durch den Zoll.

Erfolgreiche Zusammenarbeit mit Zollbehörden

Der Prüfdienstleister setzt mit diesen Maßnahmen ein unmissverständliches Zeichen gegen den Missbrauch seines Prüfzeichens und den Verstoß seiner Markenrechte. "Zusätzlich betreiben wir so aktiven Verbraucherschutz. Das TÜV Rheinland-Prüfzeichen steht für die neutrale Prüfung, Inspektion und Zertifizierung, wenn es um die Sicherheit und Qualität von Produkten geht. Das ist ein Qualitätsversprechen, auf das sich jeder Kunde verlassen kann und das für uns oberste Priorität hat. Außerdem verhindern wir so, dass möglicherweise gefährliche Produkte bei den Endverbrauchern landen", erläutert Matthias Besenthal, Legal Counsel und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz bei TÜV Rheinland.

Individuelle Identifikationsnummern

Zusätzlich zur aktiven Marktüberwachung hat der Prüfdienstleister seit Anfang 2016 sein Informationsangebot zu kontrollierten Produkten mithilfe individueller Identifikationsnummer (ID) auf dem Prüfzeichen für Produkte ausgebaut. Konkret: Alle erfolgreich von TÜV Rheinland getesteten Produkte, die ein Prüfzeichen - beispielsweise das GS-Zeichen für "geprüfte Sicherheit" - erhalten, bekommen seitdem eine einzigartige ID-Nummer.

Über diese Nummer kann jeder jederzeit und an jedem Ort online Informationen zur durchgeführten Prüfung abrufen, beispielsweise direkt am Supermarktregal. "Das funktioniert durch Scannen des QR-Codes auf dem Prüfzeichen oder durch Eingabe der zehnstelligen Prüf-ID über unsere Online-Zertifikatsdatenbank Certipedia. Auf diese Weise leistet TÜV Rheinland größtmögliche Transparenz für Verbraucher sowie einen entscheidenden Beitrag zur Fälschungssicherheit des TÜV Rheinland-Prüfzeichens", so TÜV Rheinland-Experte Besenthal.

Weitere Informationen unter www.certipedia.com

Quelle: TÜV Rheinland AG (ots)

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