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Opfer-Anwalt stellt Antrag auf Videoübertragung im NSU-Prozess

Archivmeldung vom 11.04.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.04.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Oberlandesgericht München: Gerichtsgebäude in der Prielmayerstr. 5
Oberlandesgericht München: Gerichtsgebäude in der Prielmayerstr. 5

Foto: Bubo
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Hamburger Strafverteidiger Thomas Bliwier verlangt, dass der Münchener NSU-Prozess in einen zweiten Gerichtssaal übertragen wird. Einen entsprechenden Antrag hat Bliwier, der die Hinterbliebenen eines Kasseler NSU-Opfers vertritt, am Donnerstagmorgen beim Münchner Oberlandesgericht eingereicht. Das Dokument liegt der "Welt" vor.

Auf diese Weise könnten mehr akkreditierte Journalisten die Verhandlung verfolgen. Bislang gibt es nur 50 Sitzplätze für Medienvertreter. Bereits am Dienstag sprach sich der ehemalige Verfassungsrichter Ernst Gottfried Mahrenholtz für eine solche Übertragung aus. Er halte diese sogar für unerlässlich. "Die Öffentlichkeit selbst bestimmt das Ausmaß ihrer Gewährleistung. Niemand sonst", schrieb er in einem Leserbrief in der "Süddeutschen Zeitung". "Reicht der Gerichtssaal nicht aus, ist die Videoübertragung in einen zweiten hinlänglich großen Raum unumgängliche richterliche Pflicht." Bisher hat das Oberlandesgericht München das für den Prozess um die Mordserie des "Nationalsozialistischen Untergrunds" nicht vorgesehen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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