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Verbraucherzentrale fürchtet "Mogelpackung" bei Recht auf Reparatur

Archivmeldung vom 31.05.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.05.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) Logo
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Bild: Verbraucherzentrale Bundesverband VZBV

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat vor einer Verschlechterung der Ansprüche bei der gesetzlichen Gewährleistungspflicht gewarnt. "Das Recht auf Reparatur darf keine Mogelpackung werden", sagte Elke Salzmann, VZBV-Referentin für Ressourcenschutz, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

"Wir brauchen ein wirkungsvolles Recht auf Reparatur, das den Wettbewerb der Hersteller um gut reparierbare und haltbare Produkte stärkt. Selbstverständlich dürfen dafür keine Verbraucherrechte eingeschränkt werden." Wenn Geräte nach dem Kauf während der Gewährleistungspflicht kaputt gehen, sollen Kunden nach Plänen der EU-Kommission künftig nicht mehr wählen können, ob sie dafür ein neues Gerät erhalten wollen oder das Altgerät vom Hersteller repariert wird. Vielmehr sollen Reparaturen immer Vorrang haben, wenn die Kosten für ein Ersatzprodukt höher oder genauso teuer wären wie eine Reparatur, heißt es in einem Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie zur Förderung der Reparatur von Waren. "Mit der geplanten Neuregelung wird das Wahlrecht der Verbraucherinnen und Verbraucher deutlich eingeschränkt", kritisierte Salzmann. Nicht der Kunde, sondern die Verkäufer hätten damit künftig das Wahlrecht, wie sie im Fall eines Defektes agieren.

"Damit würde ein wichtiges Verbraucherrecht eingeschränkt werden, ohne dass ein Beitrag zur verstärkten Produktion von reparierbaren Gütern erreicht wird." Vielmehr fordern die Verbraucherschützer eine Verlängerung der Gewährleistung, die an die Lebensdauer der Produkte gekoppelt werden sollte. Jeder Händler ist heute gesetzlich verpflichtet, seinen Kunden auf Neuwaren zwei Jahre Gewährleistung einzuräumen. Grundsätzlich begrüßen die Verbraucherschützer, dass sich die EU für eine neue Pflicht zur Reparatur stark macht. "Wir brauchen ein wirkungsvolles Recht auf Reparatur, das den Wettbewerb der Hersteller um gut reparierbare und haltbare Produkte stärkt", so Salzmann. Doch aus Sicht der Verbraucherschützer gehe die EU-Kommission bei ihrem Vorstoß das Kernproblem der zu hohen Reparaturkosten nicht an. "Zu hohe Kosten sind der Hauptgrund, Produkte nicht reparieren zu lassen", sagte Salzmann. Insbesondere Reparaturen bei günstigeren Geräten lohnten sich oft nicht. Die Verbraucherzentrale schlägt deshalb eine finanzielle Förder ung von Reparaturen vor. Dies könne über die Senkung der Mehrwertsteuer für Reparaturen erfolgen oder durch Fördersysteme.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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