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Tempo-50-Blitzer im Wald zum Uhu-Schutz rechtswidrig

Archivmeldung vom 10.04.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.04.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de

Ein Tempo-50-Blitzer in einem Wald in der Eifel, der zum Uhu-Schutz dienen sollte, ist rechtswidrig. Dies entschied das Verwaltungsgericht in Aachen am Dienstag.

Bereits seit einiger Zeit stritten sich die verschiedenen Gegner und Befürworter um den Tempo-50-Blitzer, den der Kreis Düren im Jahr 2005 aufgestellt hatte. Damit sollte die Überlebenschancen des dort lebenden Uhus erhöht werden. Gegner behaupten, dass sich die Population der Uhus erholt hat, weswegen ein Verlust im Zuge eines flüssigen Verkehrs verzeihlich wäre. Befürworter hingegen sehen den Uhu immer noch als gefährdet an und das auch, obwohl sich die Brutpaare auf 12.000 erhöht haben.

Eine Autofahrerin, die nach der Übertretung der Geschwindigkeitsbegrenzung ein Bußgeld zahlen musste, hat gegen diesen Blitzer geklagt. Da das Gerichtsurteil lediglich mit einem Formfehler des Dürener Amtes begründet wurde, könnte das Tempolimit unter Umständen zurückkommen und dann Gesamtdeutschland betreffen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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