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BGH-Verfahren zu Dieselmanipulationen abgesagt

Archivmeldung vom 22.02.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.02.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bundesgerichtshof: Sitzungssaal 04 der Zivilsenate, Nordgebäude
Bundesgerichtshof: Sitzungssaal 04 der Zivilsenate, Nordgebäude

Foto: ComQuat
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Dieselfahrer müssen weiter auf ein höchstrichterliches Urteil zu möglichen finanziellen Folgen der Abgas-Affäre warten. Ein für kommenden Mittwoch angesetztes Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) wurde am Freitag kurzfristig abgesagt. "Der Termin ist aufgehoben, man hat sich verglichen", bestätigte der Anwalt des Klägers, Siegfried Mennemeyer, dem Tagesspiegel.

Der Kläger hatte seinen VW Tiguan Diesel, der mit Manipulationssoftware ausgestattet war, zurückgeben und stattdessen einen mangelfreien Neuwagen haben wollen. Es wäre der erste Dieselmanipulationsfall gewesen, der vom Bundesgerichtshof verhandelt worden wäre. Zuvor war bereits eine für den 8. Januar geplante Verhandlung vor dem BGH geplatzt, weil der Kläger seine Revision zurückgenommen hatte. Damit müssen Kunden weiter auf eine höchstrichterliche Klärung ihrer Ansprüche warten. Der Prozessfinanzierer My Right hatte kürzlich erklärt, ein Musterverfahren vor dem BGH durchführen zu wollen.

Quelle: Der Tagesspiegel (ots)

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