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Britische Polizei nutzt illegale Fahndungsdatenbank

Archivmeldung vom 06.02.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.02.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Polizeikräfte: Fahndungspraxis verletzt geltende Bürgerrechte. Bild: gov.uk
Polizeikräfte: Fahndungspraxis verletzt geltende Bürgerrechte. Bild: gov.uk

Polizeibehörden in England und Wales haben ohne Zustimmung des verantwortlichen Ministeriums und entsprechende rechtliche Grundlage eine Gesichtserkennungs-Datenbank mit rund 18 Mio. Porträtfotos erstellt und zu Fahndungszwecken eingesetzt. Darin finden sich unter anderem auch "hunderttausende Bilder" von vollkommen unbescholtenen Bürgern, wie der unabhängige britische Biometrics Commissioner Alastair MacGregor feststellt. Dieser kritisiert das Vorgehen als klaren Verstoß gegen geltende Datenschutzrichtlinien und zivile Bürgerrechte. Die Polizei wehrt sich gegen die Vorwürfe und betont, dass die Verbrechersuche mithilfe der Datenbank wesentlich schneller und einfacher geworden sei.

"Diese Datenbank enthält Fotos von Bürgern, die niemals etwas verbrochen haben, und von Menschen, deren Anklage längst wieder fallengelassen worden ist", stellt Commissioner MacGregor in einem Interview in der BBC-Fernsehsendung "Newsnight" klar. Dass nun auch Unschuldige ins Fadenkreuz der polizeilichen Ermittlungen geraten, sei "eine mehr als bedenkliche Entwicklung". Dabei verstoße schon die Etablierung einer derartigen Datenbank gegen grundlegende Bürgerrechte. "Die Polizeikräfte haben schon letztes Jahr mit der Erstellung der Datenbank begonnen. Weder ich noch das dafür zuständige Ministerium haben diese Praxis abgesegnet", betont MacGregor.

"Es ist wichtig, dass auch die Polizei mit der technologischen Entwicklung Schritt hält", rechtfertigt Chief Constable Mike Barton von der Association of Chief Police Officers (ACPO) das Vorgehen der Behörden. Dies werde auch im Allgemeinen von den Einsatzkräften erwartet. "Es wird oft kritisiert, dass wir nicht schnell genug arbeiten. Deshalb überrascht es mich, dass wir nun gerügt werden, wenn wir versuchen, einen Schritt voraus zu sein", meint Barton. Immerhin könne die Polizeiarbeit mit Datenbank-Unterstützung deutlich schneller und effizienter erledigt werden, so der ACPO-Experte.

Gerichtsurteil aus 2012

Egal, ob man sich für oder gegen den Einsatz solcher Datenbanken ausspricht - fest steht, dass es offensichtlich in Großbritannien bislang keine rechtliche Grundlage für solch ein behördliches Vorgehen gibt. Biometrics Commissioner MacGregor verweist in diesem Zusammenhang auf ein Gerichtsurteil aus dem Jahr 2012. Damals waren zwei britische Bürger bis vor das Oberste Zivilgericht, den High Court of Justice, gezogen, um dafür zu kämpfen, dass ihre Fotos aus den Datensammlungen der Polizei gelöscht werden. Der Richter gab den Betroffenen Recht und sprach eine Ermahnung gegenüber den Behörden aus und forderte, dass sie schnellstmöglich ihre Strategie überdenken sollten.

Quelle: www.pressetext.com/Markus Steiner

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