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BfD: Alg II Antragsformulare teilweise unzulässig!

Archivmeldung vom 20.07.2004

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.07.2004 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Michael Dahlke

Die seit dem 19. Juli 2004 versendeten Antragsformulare begegnen erheblichen datenschutzrechtlichen Bedenken.

Insbesondere das Zusatzblatt 2 (Einkommenserklärung/Verdienstbescheinigung) ist mit dem Sozialgeheimnis nicht vereinbar. Die Verwendung dieses Vordrucks führt dazu, dass der Arbeitgeber eines Angehörigen Kenntnis von geschützten Daten des Mitarbeiters und des Antragstellers erlangt, die nicht für ihn bestimmt sind.

Quelle: http://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=1300

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