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Nach Justizskandal in Niedersachsen: Ehemalige Prüflinge klagen gegen Ergebnisse

Archivmeldung vom 29.12.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.12.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Der Justizskandal um verkaufte Prüfungsergebnisse beschäftigt weiter die Gerichte in Niedersachsen. Wie die "Neue Osnabrücker Zeitung" berichtet, sind derzeit zwei Klagen von ehemaligen Prüflingen an Verwaltungsgerichten anhängig, die ihre Examen auf ehrliche Art und Weise erhalten haben, nun aber nachgeprüft werden möchten. Die Kläger gehörten zu Jahrgängen, in denen auch Studenten saßen, die Ergebnisse vom mittlerweile rechtskräftig verurteilten Richter gekauft hatten. Die ehemaligen Studenten argumentieren, die Bewertungsmaßstäbe der Prüfer seien durch die Betrügereien ihrer Mitprüflinge verzerrt gewesen, sie selbst seien deswegen mutmaßlich schlechter bewertet worden.

In einem Eilverfahren ermöglichte das Verwaltungsgericht Lüneburg einer Juristin bereits vorläufig zwei Klausuren erneut zu schreiben. Das Landesjustizprüfungsamt legte dagegen erfolglos vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg Beschwerde ein (Aktenzeichen 2 ME 234/15). Die Richter argumentierten, ein "Verstoß gegen den prüfungsrechtlichen Grundsatz der Chancengleichheit" sei nicht auszuschließen. In der Hauptsache ist bislang aber noch nicht entschieden worden, bestätigte das Verwaltungsgericht der "NOZ".

Nach Auffliegen des Skandals war der korrupte Richter im Februar 2015 zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Bei einer groß angelegten Überprüfung wurden bei 15 Prüflingen Hinweise auf Betrügereien entdeckt. Das Landesjustizprüfungsamt erkannte ihre Examen nachträglich ab.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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