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Magazin: Überlastete Verfassungsrichter werben für Gebühr bei aussichtslosen Beschwerden

Archivmeldung vom 05.03.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.03.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe Bild: Tobias Helfrich
Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe Bild: Tobias Helfrich

Nach dem Willen der Richter des Bundesverfassungsgerichts soll fast jede dritte Verfassungsbeschwerde künftig nur noch gegen Gebühr bearbeitet werden. Das berichtet das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" vorab. Derzeit würden Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle und sein Stellvertreter Ferdinand Kirchhof bei den Bundestagsfraktionen für die Einführung einer sogenannten "Mutwillensgebühr" werben.

Wer gegen eine vermeintliche Verletzung seiner Grundrechte durch einen Akt der Staatsgewalt vorgeht, soll zahlen, wenn der Antrag durch einen Rechtspfleger als aussichtslos eingestuft wurde. Hätte die Beschwerde wider Erwarten Erfolg, würde die Gebühr zurückerstattet. Diese solle im Einzelfall bis zu 5.000 Euro betragen. Nach Einschätzung Voßkuhles dürfte das Entgelt in etwa 1.500 bis 2.000 Fällen jährlich verlangt werden - im Jahr 2011 gingen rund 6.000 Verfassungsbeschwerden ein.

Grund für den Vorschlag ist die Überlastung des Verfassungsgerichts. Seit Dezember vergangenen Jahres kann dort eine sogenannte Verzögerungsbeschwerde erhoben werden, wenn Verfahren länger als 18 Monate liegen; dies betrifft derzeit mehr als 2.000 Verfahren, bislang sind sechs Verzögerungsbeschwerden eingegangen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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